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Artikel 1 - Begleitgesetz zur zweiten Föderalismusreform (FördRefIIBG k.a.Abk.)
Artikel 1 Gesetz zur Errichtung eines Stabilitätsrates und zur Vermeidung von Haushaltsnotlagen
Zitierungen von Artikel 1 Begleitgesetz zur zweiten Föderalismusreform
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 FördRefIIBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FördRefIIBG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 13 FördRefIIBG Inkrafttreten
... der Absätze 2 bis 5 am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Artikel 1 tritt am 1. Januar 2010 in Kraft. (3) § 3 des Artikels 4 tritt am 1. Januar 2015 ...
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