Artikel 1 - Begleitgesetz zur zweiten Föderalismusreform (FördRefIIBG k.a.Abk.)

Artikel 1 Gesetz zur Errichtung eines Stabilitätsrates und zur Vermeidung von Haushaltsnotlagen


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2010 StabiRatG

(gesamter Text siehe Stabilitätsratsgesetz - StabiRatG)

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Zitierungen von Artikel 1 Begleitgesetz zur zweiten Föderalismusreform

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 FördRefIIBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FördRefIIBG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 13 FördRefIIBG Inkrafttreten
... der Absätze 2 bis 5 am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Artikel 1 tritt am 1. Januar 2010 in Kraft. (3) § 3 des Artikels 4 tritt am 1. Januar 2015 ...


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