Artikel 6 - Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (46. StVRÄndV k.a.Abk.)

Artikel 6 Änderung der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO


Artikel 6 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. September 2009 9. StVOAusnV § 1

In § 1 der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO vom 15. Oktober 1998 (BGBl. I S. 3171), die zuletzt durch die Verordnung vom 25. April 2008 (BGBl. I S. 780) geändert worden ist, werden

1.
die Angabe „(Zeichen 330)" durch die Angabe „(Zeichen 330.1)" und

2.
die Angabe „(Zeichen 331)" durch die Angabe „(Zeichen 331.1)" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 6 Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 6 46. StVRÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 46. StVRÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fünfte Verordnung zur Änderung der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO
V. v. 11.11.2010 BGBl. I S. 1624
Artikel 1 5. StVOAusnV9ÄndV
... 9. Ausnahmeverordnung zur StVO vom 15. Oktober 1998 (BGBl. I S. 3171), die zuletzt durch Artikel 6 der Verordnung vom 5. August 2009 (BGBl. I S. 2631) geändert worden ist, wird ...


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