interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenTelekommunikationsmodernisierungsgesetz
G. v. 23.06.2021 BGBl. I S. 1858, 2022 BGBl. I S. 1045
Zweites Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme
G. v. 18.05.2021 BGBl. I S. 1122, 4304
Artikel 1 2. ITSiG Änderung des BSI-Gesetzes ... durch die Angabe „§ 5b" ersetzt. 8. Nach § 5b wird folgender § 5c eingefügt: „§ 5c Bestandsdatenauskunft (1) Das Bundesamt ... ersetzt. 8. Nach § 5b wird folgender § 5c eingefügt: „ § 5c Bestandsdatenauskunft (1) Das Bundesamt darf zur Erfüllung seiner gesetzlichen ... nur mit unverhältnismäßigem Aufwand oder über eine Bestandsdatenabfrage nach § 5c möglich, ist hilfsweise der betreibende Dienstleister des jeweiligen Netzes oder Systems ... Das Fernmeldegeheimnis (Artikel 10 des Grundgesetzes) wird durch die §§ 4a, 5 bis 5c , 7b und 7c eingeschränkt." 23. § 13 wird wie folgt geändert: ...
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