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Artikel 13 - Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt (RGU)

Artikel 13 Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen


Artikel 13 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. März 2010 4. BImSchV Anhang

Der Anhang zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. März 1997 (BGBl. I S. 504), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 23. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2470) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Nummer 3.25 wird wie folgt gefasst:

Nr.Spalte 1 Spalte 2
„3.25Anlagen für Bau
und Instandhaltung,
ausgenommen die
Wartung, von Luft-
fahrzeugen, soweit
je Jahr mehr als
50 Luftfahrzeuge
hergestellt werden
können
Anlagen für Bau
und Instandhaltung,
ausgenommen die
Wartung, von Luft-
fahrzeugen, soweit
je Jahr mehr als
50 Luftfahrzeuge
repariert werden
können".


2.
In Nummer 5.1 werden in Spalte 1 und Spalte 2 Buchstabe a, b und c jeweils die Wörter „und die Lösemittel unter den jeweiligen Verwendungsbedingungen keinen höheren Dampfdruck aufweisen" angefügt.

3.
In Nummer 9.11 Spalte 2 werden die Wörter „sowie Anlagen zur Erfassung von Getreide, Ölsaaten oder Hülsenfrüchten gemäß Nummer 7.35" gestrichen.

4.
Nummer 10.15 wird wie folgt gefasst:

Nr.Spalte 1 Spalte 2
„10.15 Prüfstände für oder
mit
Prüfstände für oder
mit
a) Verbrennungs-
motoren mit einer
Feuerungswärme-
leistung von insge-
samt 300 Kilowatt
oder mehr, aus-
genommen
- Rollenprüfstände,
die in geschlos-
senen Räumen
betrieben wer-
den, und
- Anlagen, in denen
mit Katalysator
oder Dieselruß-
filter ausgerüstete
Serienmotoren
geprüft werden
Gasturbinen oder
Triebwerken mit einer
Feuerungswärme-
leistung von insge-
samt 200 Megawatt
oder mehr
b) Gasturbinen oder
Triebwerken mit
einer Feuerungs-
wärmeleistung von
insgesamt weniger
als 200 Megawatt".


5.
In Nummer 10.22 Spalte 2 werden nach den Wörtern „Begasungs- und Sterilisationsanlagen" die Wörter „sowie Anlagen zur Entgasung" eingefügt sowie nach dem Wort „Rauminhalt" das Wort „der" durch das Wort „bei" und das Wort „Sterilisationskammer" durch das Wort „Sterilisationskammern" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 13 RGU

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 13 RGU verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in RGU selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie auf dem Gebiet des Umweltrechts sowie zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften
V. v. 09.11.2010 BGBl. I S. 1504
Artikel 11 DL-RLUmwUV Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen
... der Fassung der Bekanntmachung vom 14. März 1997 (BGBl. I S. 504), die zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 11. August 2009 (BGBl. I S. 2723) geändert worden ist, wird wie folgt ...