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Artikel 21 - Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt (RGU)
Artikel 21 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 21 wird in 1 Vorschrift zitiert
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit kann den Wortlaut des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der vom Inkrafttreten nach Artikel 22 Absatz 2 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
Zitierungen von Artikel 21 RGU
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 21 RGU verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
RGU selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
B. v. 24.02.2010 BGBl. I S. 94
Bekanntmachung UVPGNB
... Grund des Artikels 21 des Gesetzes vom 11. August 2009 (BGBl. I S. 2723) wird nachstehend der Wortlaut des Gesetzes ...
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