Artikel 2 - Gesetz zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften (DSÄndG k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung des Telemediengesetzes*)


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. September 2009 TMG § 11, § 12, § 15a (neu), § 16

Das Telemediengesetz vom 26. Februar 2007 (BGBl. I S. 179, 251), das durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. Dezember 2008 (BGBl. I S. 3083) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 11 Absatz 3 wird die Angabe „§ 12 Abs. 3, § 15 Abs. 8 und § 16 Abs. 2 Nr. 2 und 5" durch die Angabe „§ 15 Absatz 8 und § 16 Absatz 2 Nummer 4" ersetzt.

2.
§ 12 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 3 wird aufgehoben.

b)
Der bisherige Absatz 4 wird Absatz 3.

3.
Nach § 15 wird folgender § 15a eingefügt:

„§ 15a Informationspflicht bei unrechtmäßiger Kenntniserlangung von Daten

Stellt der Diensteanbieter fest, dass bei ihm gespeicherte Bestands- oder Nutzungsdaten unrechtmäßig übermittelt worden oder auf sonstige Weise Dritten unrechtmäßig zur Kenntnis gelangt sind, und drohen schwerwiegende Beeinträchtigungen für die Rechte oder schutzwürdigen Interessen des betroffenen Nutzers, gilt § 42a des Bundesdatenschutzgesetzes entsprechend."

4.
§ 16 Absatz 2 wird wie folgt geändert:

a)
Nummer 2 wird aufgehoben.

b)
Die bisherigen Nummern 3 bis 6 werden die Nummern 2 bis 5.

---

*)
Die Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 204 vom 21.7.1998, S. 37), die zuletzt durch die Richtlinie 2006/96/EG (ABl. L 363 vom 20.12.2006, S. 82) geändert worden ist, sind beachtet worden.

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Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 DSÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DSÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

1. Telemedienänderungsgesetz
G. v. 31.05.2010 BGBl. I S. 692
Artikel 1 1. TMGÄndG Änderung des Telemediengesetzes
... Telemediengesetz vom 26. Februar 2007 (BGBl. I S. 179, 251), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. August 2009 (BGBl. I S. 2814) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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