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Artikel 1 - Verordnung über die Zulassung privater Gegenprobensachverständiger und über Regelungen für amtliche Gegenproben sowie zur Änderung der Gegenprobensachverständigen-Prüflaboratorienverordnung (GPVEV k.a.Abk.)
Artikel 1 Verordnung über die Zulassung privater Gegenprobensachverständiger und über Regelungen für amtliche Gegenproben
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Zitierungen von Artikel 1 Verordnung über die Zulassung privater Gegenprobensachverständiger und über Regelungen für amtliche Gegenproben sowie zur Änderung der Gegenprobensachverständigen-Prüflaboratorienverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 GPVEV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GPVEV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 3 GPVEV Inkrafttreten
... Verordnung tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. Artikel 1 § 8 tritt am 1. Januar 2010 in ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/8998/a163714.htm