Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft über
- 1.
- die Quotenregelung,
- 2.
- die Gewährung einer Prämie für Rohtabakblätter,
- 3.
- die Gewährung einer Sonderbeihilfe für Erzeugergemeinschaften
im Rahmen der gemeinsamen Marktorganisation für Rohtabak.