(Abdruck siehe BGBl. I 2009 S. 2912f)
- a)
- Im einleitenden Satzteil werden die Wörter „durch Artikel 6 der Verordnung vom 23. Juli 2010 (BGBl. I S. 1010)" durch die Wörter „zuletzt durch Artikel 11 der Verordnung vom 26. März 2014 (BGBl. I S. 274)" ersetzt.
- b)
- Vor dem Wort „Datum" wird in einer neuen Zeile folgender Satz eingefügt:
„Dieser Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 zugeordnet; vergleiche Bekanntmachung vom 1. August 2013 (BAnz AT 20.11.2013 B2)."
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Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
V. v. 23.07.2010 BGBl. I S. 1010
V. v. 26.03.2014 BGBl. I S. 274