Zitierungen von § 8 Medien-Fortbildungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 MedienFortbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MedienFortbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 MedienFortbV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
... erworben worden sind, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach den §§ 3 bis 8 sowie nach den §§ 23 und 24 durchführen. (2) Ziel der Prüfung ist ...
Anlage 1 MedienFortbV (zu § 8 Absatz 5) Muster Zeugnis über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Printmedien (vom 03.04.2014)
Anlage 2 MedienFortbV (zu § 8 Absatz 5) Muster Zeugnis über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Printmedien (vom 03.04.2014)


Vorschriftensuche

Anzeige
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed