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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.12.2019 aufgehoben
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§ 10 - Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik/Geprüfte Meisterin für Veranstaltungstechnik (VeranstTMstrFortbV k.a.Abk.)
V. v. 21.08.2009 BGBl. I S. 2920 (Nr. 56); aufgehoben durch § 27 V. v. 25.10.2019 BGBl. I S. 1567
Geltung ab 01.09.2009; FNA: 806-22-6-25 Berufliche Bildung
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Geltung ab 01.09.2009; FNA: 806-22-6-25 Berufliche Bildung
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§ 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. September 2009 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2019 außer Kraft.
Text in der Fassung des Artikels 2 Erste Verordnung zur Änderung der Fortbildungsverordnungen im Bereich Veranstaltungstechnik V. v. 5. November 2018 BGBl. I S. 1841 m.W.v. 14. November 2018
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Frühere Fassungen von § 10 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik/Geprüfte Meisterin für Veranstaltungstechnik
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 14.11.2018 | Artikel 2 Erste Verordnung zur Änderung der Fortbildungsverordnungen im Bereich Veranstaltungstechnik vom 05.11.2018 BGBl. I S. 1841 |
aktuell vorher | 03.04.2014 | Artikel 45 Fünfte Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen vom 26.03.2014 BGBl. I S. 274 |
aktuell | vor 03.04.2014 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 10 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik/Geprüfte Meisterin für Veranstaltungstechnik
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 VeranstTMstrFortbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
VeranstTMstrFortbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Fortbildungsverordnungen im Bereich Veranstaltungstechnik
V. v. 05.11.2018 BGBl. I S. 1841
Artikel 2 1. VeranstTMstrFortbÄndV Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik/Geprüfte Meisterin für Veranstaltungstechnik
... Dezember 2020" durch die Angabe „31. Dezember 2022" ersetzt. 2. In § 10 werden die Wörter „am 31. Dezember 2018" durch die Wörter „mit Ablauf ...
Fünfte Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen
V. v. 26.03.2014 BGBl. I S. 274
Artikel 45 5. FortbVÄndV Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik/Geprüfte Meisterin für Veranstaltungstechnik
... 2017" durch die Angabe „31. Dezember 2020" ersetzt. 2. In § 10 wird die Angabe „31. Dezember 2015" durch die Angabe „31. Dezember 2018" ...
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