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Änderung Anlage 1 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik/Geprüfte Meisterin für Veranstaltungstechnik vom 03.04.2014

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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Anlage 1 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 03.04.2014 geltenden Fassung
Anlage 1 n.F. (neue Fassung)
in der am 03.04.2014 geltenden Fassung
durch Artikel 45 V. v. 26.03.2014 BGBl. I S. 274
 (keine frühere Fassung vorhanden)

(Textabschnitt unverändert)

Anlage 1 (zu § 6 Absatz 4) Muster Zeugnis über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Meister/Geprüfte Meisterin für Veranstaltungstechnik


(Abdruck siehe BGBl. I 2009 S. 2925)



 (keine frühere Fassung vorhanden)