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Änderung Anlage 2 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik/Geprüfte Meisterin für Veranstaltungstechnik vom 03.04.2014
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Anlage 2 a.F. (alte Fassung) in der vor dem 03.04.2014 geltenden Fassung | Anlage 2 n.F. (neue Fassung) in der am 03.04.2014 geltenden Fassung durch Artikel 45 V. v. 26.03.2014 BGBl. I S. 274 |
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(Textabschnitt unverändert) Anlage 2 (zu § 6 Absatz 4) Muster Zeugnis über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik/Geprüfte Meisterin für Veranstaltungstechnik | |
(Abdruck siehe BGBl. I 2009 S. 2925) |
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