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Zitierungen von § 1 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Berufspädagoge/Geprüfte Berufspädagogin
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 PädPrüfV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PädPrüfV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 PädPrüfV Zulassungsvoraussetzungen
... (2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 2 genannten Aufgaben sowie zu fachlichen Tätigkeiten der Fortbildungsabschlüsse ...
§ 6 PädPrüfV Durchführung der Prüfung im Prüfungsteil „Spezielle berufspädagogische Funktionen" (vom 17.12.2019)
... an die Präsentation vertiefende oder erweiternde Fragestellungen aus Aufgabenbereichen nach § 1 Absatz 2 Satz 2 geprüft. Dabei soll auch nachgewiesen werden, dass pädagogisch angemessen argumentiert ...
§ 9 PädPrüfV Inhalte der Prüfung im Prüfungsteil „Spezielle berufspädagogische Funktionen"
... sie nach Breite und Tiefe den vorgenannten gleichwertig sind sowie im Rahmen der unter § 1 Absatz 2 Satz 2 genannten Aufgaben ...
Anlage 2 PädPrüfV (zu § 13) Zeugnisinhalte (vom 17.12.2019)
... Bestehens der Prüfung, 4. Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 3 , 5. Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Vierte Verordnung zur Änderung und Aufhebung von Fortbildungsprüfungsverordnungen
V. v. 16.10.2016 BGBl. I S. 2390
Artikel 3 4. FortbVÄnduAufhV Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Berufspädagoge/Geprüfte Berufspädagogin
... bescheinigt mit der Angabe 1. der Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 3, 2. der Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/9012/v163838.htm