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Zitierungen von § 6 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Berufspädagoge/Geprüfte Berufspädagogin
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 PädPrüfV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PädPrüfV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 PädPrüfV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
... erworben worden sind, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach den §§ 2 bis 12 durchführen. (2) Ziel der Prüfung ist der Nachweis der notwendigen ...
§ 11 PädPrüfV Bewertung der Prüfungsleistungen (vom 17.12.2019)
... sind als Prüfungsleistungen zu bewerten: 1. die Projektarbeit nach § 6 Absatz 1 , 2. nach Maßgabe von Satz 2 a) die Präsentation nach § 6 ... 6 Absatz 1, 2. nach Maßgabe von Satz 2 a) die Präsentation nach § 6 Absatz 2 Satz 1 und b) das Fachgespräch nach § 6 Absatz 2 Satz 2. Aus ... die Präsentation nach § 6 Absatz 2 Satz 1 und b) das Fachgespräch nach § 6 Absatz 2 Satz 2 . Aus den einzelnen Bewertungen der Präsentation und des ...
§ 14 PädPrüfV Wiederholen der Prüfung (vom 17.12.2019)
... Fall gilt das Ergebnis der letzten Prüfung. (3) Ist die Prüfungsleistung nach § 6 Absatz 2 nicht bestanden, muss für die Wiederholungsprüfung die Projektarbeit nach § 6 ... 6 Absatz 2 nicht bestanden, muss für die Wiederholungsprüfung die Projektarbeit nach § 6 Absatz 1 wiederholt ...
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