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Zitierungen von § 7 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Aus- und Weiterbildungspädagoge/Geprüfte Aus- und Weiterbildungspädagogin
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 WPädPrüfV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
WPädPrüfV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 WPädPrüfV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
... erworben worden sind, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach den §§ 2 bis 12 durchführen. (2) Ziel der Prüfung ist der Nachweis der notwendigen ...
§ 4 WPädPrüfV Durchführung der Prüfung im Prüfungsteil „Lernprozesse und Lernbegleitung" (vom 17.12.2019)
... wird durch ein situationsbezogenes Fachgespräch in einem vom Prüfungsausschuss nach § 7 gewählten Thema erbracht. Die zu prüfende Person wählt dafür einen aus zwei ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/9013/v163862.htm