Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig tritt die
Verordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörde nach § 3 Absatz 5 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom
3. März 2009 (BGBl. I S. 480) außer Kraft.
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- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 16. September 2009.