§ 9 Allgemeine Prüfungs- und Verfahrensregelungen, weitere Regelungen zur Meisterprüfung
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung von Verordnungen über die Meisterprüfung im Handwerk und in handwerksähnlichen Gewerben
V. v. 17.11.2011 BGBl. I S. 2234
Artikel 45 MstrPrHwÄndV Änderung der Bestattermeisterverordnung ... jeweils mit weniger als 50 Punkten bewertet worden sind." 2. § 9 wird wie folgt gefasst: „§ 9 Allgemeine Prüfungs- und ... worden sind." 2. § 9 wird wie folgt gefasst: „§ 9 Allgemeine Prüfungs- und Verfahrensregelungen, weitere Regelungen zur Meisterprüfung ... Oktober 2011 (BGBl. I S. 2149) in der jeweils geltenden Fassung." 3. Nach § 9 wird folgender § 10 eingefügt: „§ 10 Übergangsvorschrift ...
Verordnung zur Neuregelung des Meisterprüfungsverfahrensrechts
V. v. 18.01.2022 BGBl. I S. 39
Artikel 2 MPVerfNeuRegV Folgeänderungen ... durch das Wort „Meisterprüfungsverfahrensverordnung" ersetzt. (72) In § 9 Absatz 1 der Bestattermeisterverordnung vom 15. September 2009 (BGBl. I S. 3036), die durch Artikel 45 der Verordnung vom 17. November ...
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