Tools:
Update via:
Artikel 1 - Erste Verordnung zur Änderung der Beleihungswertermittlungsverordnung (1. BelWertVÄndV k.a.Abk.)
Artikel 1
In § 24 der Beleihungswertermittlungsverordnung vom 12. Mai 2006 (BGBl. I S. 1175) wird nach Absatz 3 folgender Absatz 3a eingefügt:
- „(3a) Abweichend von § 4 Absatz 1 Satz 3 kann in den Fällen des Absatzes 1 auf eine Innenbesichtigung des zu bewertenden Objekts verzichtet werden, wenn der Person, die die Wertermittlung durchführt, die wesentlichen Bewertungsparameter hinreichend bekannt sind und
- 1.
- die Immobilie innerhalb der letzten zehn Jahre fertiggestellt worden ist, wobei die Gründe für den Verzicht auf die Innenbesichtigung in nachvollziehbarer Weise zu dokumentieren sind, oder
- 2.
- ein Abschlag in Höhe von mindestens 10 Prozent auf das Ergebnis der Beleihungswertermittlung vorgenommen wird."
Anzeige
Zitierungen von Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Beleihungswertermittlungsverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 1. BelWertVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
1. BelWertVÄndV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Pfandbriefrechtliche Änderungsverordnung
V. v. 04.10.2022 BGBl. I S. 1614
Artikel 5 PfandRÄndV Änderung der Beleihungswertermittlungsverordnung
... Beleihungswertermittlungsverordnung vom 12. Mai 2006 (BGBl. I S. 1175), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. September 2009 (BGBl. I S. 3041 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Dem § 3 Absatz 2 ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/9037/a164146.htm