interne Verweise§ 14 KrWaffKontrG Überwachungsbehörden (vom 28.12.2022) ... der nach diesem Gesetz genehmigungsbedürftigen Handlungen und der Einhaltung der in § 12 genannten Pflichten ist 1. in den Fällen der §§ 2 und 3 Abs. 1 und 2 ... und Grundstücken zu dulden. Das gleiche gilt für Personen, denen die in § 12 genannten Pflichten obliegen. (6) Der zur Erteilung einer Auskunft Verpflichtete kann ...
§ 15 KrWaffKontrG Bundeswehr und andere Organe (vom 04.08.2011) ... Die §§ 2 bis 4a und 12 gelten nicht für die Bundeswehr, die Polizeien des Bundes und die Zollverwaltung. ... die Beförderung von Kriegswaffen in den Fällen des § 3 Abs. 2. § 12 findet insoweit keine Anwendung. (3) § 4a gilt nicht für Behörden oder ...
§ 22a KrWaffKontrG Sonstige Strafvorschriften (vom 01.09.2013) ... befördert; dies gilt nicht für Selbstbeförderungen in den Fällen des § 12 Absatz 6 Nummer 1 sowie für Inhaber einer Waffenbesitzkarte für Kriegswaffen ... auf einer Genehmigung nach diesem Gesetz beruht oder b) eine Anzeige nach § 12 Abs. 6 Nr. 1 oder § 26a erstattet worden ist, oder 7. einen Vertrag ...
§ 22b KrWaffKontrG Verletzung von Ordnungsvorschriften (vom 01.09.2013) ... oder nicht rechtzeitig erfüllt, 2. das Kriegswaffenbuch nach § 12 Abs. 2 nicht, unrichtig oder nicht vollständig führt, 3. Meldungen nach ... 2 nicht, unrichtig oder nicht vollständig führt, 3. Meldungen nach § 12 Abs. 5 oder Anzeigen nach § 12 Abs. 6 nicht, unrichtig, nicht vollständig oder nicht ... führt, 3. Meldungen nach § 12 Abs. 5 oder Anzeigen nach § 12 Abs. 6 nicht, unrichtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet sowie in den ... nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet sowie in den Fällen des § 12 Absatz 6 Nummer 1 Kriegswaffen im Bundesgebiet ohne Genehmigung nach § 3 Absatz 2 selbst ... ohne Genehmigung nach § 3 Absatz 2 selbst befördert oder eine Auflage nach § 12 Abs. 6 Satz 4 oder 5 nicht erfüllt, 3a. einer nach § 12a Abs. 1 oder § ... (3) Ordnungswidrig handelt ferner, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 12 Abs. 3 bei der Übergabe zur Beförderung von Kriegswaffen eine Ausfertigung der ... Kriegswaffen eine Ausfertigung der Genehmigungsurkunde nicht übergibt oder entgegen § 12 Abs. 4 bei der Beförderung eine Ausfertigung der Genehmigungsurkunde nicht mitführt. Die ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß ZitiergebotStammnormen
Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Kriegswaffen von Kontrolle dieV. v. 01.06.1961 BGBl. I S. 649; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 13.03.2020 BGBl. I S. 521
Sonstige
Dritte Verordnung zur Änderung der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Kontrolle von KriegswaffenV. v. 13.03.2020 BGBl. I S. 521
Zitat in folgenden NormenBesondere Gebührenverordnung BMWK und BAFA für Kriegswaffenkontrolle, Ausfuhrkontrolle und Investitionsprüfung (BMWKBGebKAIV)
V. v. 07.09.2023 BGBl. 2023 I Nr. 248
Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen
V. v. 01.06.1961 BGBl. I S. 649; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 13.03.2020 BGBl. I S. 521
§ 10 2. KrWaffKontrGDV Meldung der Kriegswaffenbestände (vom 20.03.2020) ... Korrektur des Kriegswaffenbuches auszugestalten ist. Die Verlustmeldung nach § 12 Absatz 6 Satz 1 Nummer 3 des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen ist elektronisch vorzunehmen. (5) Das Bundesamt für Wirtschaft und ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDritte Verordnung zur Änderung der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen
V. v. 13.03.2020 BGBl. I S. 521
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 zur Vereinfachung der Bedingungen für die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern
G. v. 27.07.2011 BGBl. I S. 1595
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/904/v12768.htm