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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 16.12.2016 aufgehoben
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§ 7 - Schulobstgesetz (SchulObG)
G. v. 24.09.2009 BGBl. I S. 3152 (Nr. 63); aufgehoben durch § 9 G. v. 13.12.2016 BGBl. I S. 2858
Geltung ab 30.09.2009; FNA: 7847-32 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
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Geltung ab 30.09.2009; FNA: 7847-32 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
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§ 7 Verkündung von Rechtsverordnungen
Rechtsverordnungen des Bundes nach diesem Gesetz können abweichend von § 2 Absatz 1 des Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetzes im Bundesanzeiger verkündet werden.
Text in der Fassung des Artikels 2 Gesetz zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachungen sowie der Zivilprozessordnung, des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung G. v. 22. Dezember 2011 BGBl. I S. 3044 m.W.v. 1. April 2012
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Frühere Fassungen von § 7 SchulObG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.04.2012 | Artikel 2 Gesetz zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachungen sowie der Zivilprozessordnung, des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung vom 22.12.2011 BGBl. I S. 3044 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 7 SchulObG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 SchulObG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SchulObG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachungen sowie der Zivilprozessordnung, des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung
G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 3044
Artikel 2 BAnzDiG Folgeänderungen
... im Bundesanzeiger" ersetzt. 2. Satz 2 wird aufgehoben. (107) § 7 des Schulobstgesetzes vom 24. September 2009 (BGBl. I S. 3152), das durch Artikel 34 des Gesetzes ...
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