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Artikel 1 - Zweite Verordnung zur Änderung der Transeuropäische-Eisenbahn-Interoperabilitätsverordnung (2. TEIVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 21.09.2009 BGBl. I S. 3154 (Nr. 63); Geltung ab 30.09.2009
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Artikel 1


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 30. September 2009 TEIV § 12, Anlage 2

Die Transeuropäische-Eisenbahn-Interoperabilitätsverordnung vom 5. Juli 2007 (BGBl. I S. 1305), die zuletzt durch die Verordnung vom 23. Juni 2008 (BGBl. I S. 1092) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 12 wird wie folgt geändert:

a)
Der Wortlaut wird Absatz 1

b)
Folgender Absatz 2 wird angefügt:

„(2) Die Halter von Eisenbahnfahrzeugen haben sicherzustellen, dass die Kennzeichnung „TEN" von Güterwagen, die vor dem 1. Juli 2009 in Betrieb genommen wurden, bis zum Ablauf des 31. Dezember 2010 entfernt wird, wenn die Kennzeichnung nicht der in Anlage 2 Nummer 6.2 aufgeführten Entscheidung entspricht."

2.
Die Anlage 2 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 3.2 wird der Buchstabe b wie folgt gefasst:

„b)
Die Entscheidung 2006/861/EG der Kommission vom 28. Juli 2006 über die TSI „Fahrzeuge-Güterwagen" (ABl. L 344 vom 8.12.2006, S. 1), die durch die Entscheidung 2009/107/EG der Kommission vom 23. Januar 2009 (ABl. L 45 vom 14.2.2009, S. 1) geändert worden ist, findet Anwendung auf Güterwagen."

b)
Nummer 6.2 wird wie folgt gefasst:

„6.2
Konventionelles Eisenbahnsystem

Die Entscheidung 2006/920/EG der Kommission vom 11. August 2006 über die TSI „Verkehrsbetrieb und Verkehrssteuerung" (ABl. L 359 vom 18.12.2006, S. 1), die durch die Entscheidung 2009/107/EG der Kommission vom 23. Januar 2009 (ABl. L 45 vom 14.2.2009, S. 1) geändert worden ist, findet Anwendung auf die Betriebsführung im konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystem."

 
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Zitierungen von Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Transeuropäische-Eisenbahn-Interoperabilitätsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 2. TEIVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. TEIVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Siebte Verordnung zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
V. v. 10.12.2012 BGBl. I S. 2632
Artikel 1 7. ERÄndV Änderung der Transeuropäische-Eisenbahn-Interoperabilitätsverordnung
... vom 5. Juli 2007 (BGBl. I S. 1305), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 21. September 2009 (BGBl. I S. 3154) geändert worden ist, wird wie folgt ...