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Verordnung zur Bestimmung von Dopingmitteln und Festlegung der nicht geringen Mengen (EVDmMV k.a.Abk.)
Eingangsformel
Auf Grund des § 6a Absatz 2a Satz 2 und 3 Nummer 1 und 2 des Arzneimittelgesetzes, der durch Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe b des Gesetzes vom 24. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2510) eingefügt worden ist, verordnet das Bundesministerium für Gesundheit im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern nach Anhörung von Sachverständigen:
Artikel 1 Änderung des Arzneimittelgesetzes
Der Anhang des Arzneimittelgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3394), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 1990) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Ziffer I wird wie folgt geändert:
- a)
- In der Überschrift wird das Wort „Wirkstoffe" durch das Wort „Stoffe" ersetzt.
- b)
- In Nummer 2 wird in der Überschrift das Wort „Wirkstoffe" durch das Wort „Stoffe" ersetzt und nach der Angabe „Clenbuterol" in einer neuen Zeile die Angabe „Selektive Androgen-Rezeptor-Modulatoren (SARMs)" eingefügt.
- 2.
- Ziffer II wird wie folgt geändert:
- a)
- In der Überschrift wird das Wort „Verbindungen" durch das Wort „Stoffe" ersetzt.
- b)
- In Nummer 2 wird das Wort „Groth" durch das Wort „Growth" ersetzt.
- c)
- In Nummer 4 wird die Angabe „Insulin" durch die Angabe „Insuline" ersetzt.
- d)
- In Nummer 5 wird die Angabe „Kortikotropine" durch die Angabe „Corticotropine" ersetzt.
- 3.
- Ziffer III wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
- „III.
- Hormon-Antagonisten und -Modulatoren".
- b)
- In Nummer 3 wird in der Überschrift das Wort „Substanzen" durch das Wort „Stoffe" ersetzt und der Punkt am Ende gestrichen.
- c)
- Folgende Nummer 4 wird angefügt:
- „4.
- Myostatinfunktionen verändernde Stoffe
Myostatinhemmer."
Artikel 2 Verordnung zur Festlegung der nicht geringen Menge von Dopingmitteln
Artikel 2 ändert mWv. 3. Oktober 2009 DmMV
Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Artikel 3 ändert mWv. 3. Oktober 2009 DmMV
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig tritt die Dopingmittel-Mengen-Verordnung vom 22. November 2007 (BGBl. I S. 2607; 2008 I S. 920) außer Kraft.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 2. Oktober 2009.
Schlussformel
Der Bundesrat hat zugestimmt.
Die Bundesministerin für Gesundheit
Ulla Schmidt
Die Bundesministerin für Gesundheit
Ulla Schmidt
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