Tools:
Update via:
Zitierungen von § 58 Biokraft-NachV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 58 Biokraft-NachV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
Biokraft-NachV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 68 Biokraft-NachV Muster und Vordrucke (vom 29.06.2018)
... und Mitteilungen nach den §§ 52 und 53, 3. für die Bescheinigungen nach § 58 Absatz 1 sowie 4. für die Nachhaltigkeitsnachweise nach § 18 und die ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung, zur Änderung der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung und zur Änderung der Emissionshandelsverordnung 2020 sowie zur Umsetzung europarechtlicher Vorgaben
V. v. 26.06.2018 BGBl. I S. 872
Artikel 2 BioSt-NachVuaÄndV Änderung der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung
... 13. In § 62 werden in dem Satzteil vor Nummer 1 die Wörter „und im Fall von § 58 von Umweltgutachterinnen und Umweltgutachtern" gestrichen. 14. § 65 wird wie ...
Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung der Regelungen der Biokraftstoffquote und der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung
V. v. 26.11.2012 BGBl. I S. 2363
Artikel 2 BImSchV36uaÄndV Änderung der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung
... nach den §§ 52 und 53, 3. für die Bescheinigungen nach § 58 Absatz 1 sowie 4. für die Nachhaltigkeitsnachweise nach § 18 und die ...
Verordnung zur Bereinigung quotenrechtlicher Vorschriften und zur Umsetzung europarechtlicher Vorgaben zur Treibhausgas-Minderung von Biokraftstoffen
V. v. 04.04.2016 BGBl. I S. 590, 1318
Artikel 2 BioKrQAÄndV Änderung der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung
... „Abschnitt 6 Vorläufige Anerkennungen". d) Die Angabe zu § 58 wird wie folgt gefasst: „§ 58 (weggefallen)". e) Die ... d) Die Angabe zu § 58 wird wie folgt gefasst: „§ 58 (weggefallen)". e) Die Angabe zu Teil 5 wird gestrichen. f) Die ... gefasst: „Abschnitt 6 Vorläufige Anerkennungen". 25. § 58 wird aufgehoben. 26. § 60 Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst: ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/9068/v164421.htm