interne Verweise§ 37 GtDBWVAPrV Aufstiegsverfahren (vom 01.08.2024) ... Durchführung des an einem zentralen Lehrinstitut stattfindenden Auswahlverfahrens sind die §§ 7 bis 9g entsprechend anzuwenden. Über die Zulassung zum Aufstieg entscheidet die ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts
G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423
Verordnung zur Aktualisierung der Verordnungen über den wehrtechnischen Vorbereitungsdienst
V. v. 04.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 227
Artikel 2 MtDBwVVDAktV Änderung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen technischen Dienst in der Bundeswehrverwaltung - Fachrichtung Wehrtechnik - ... Dienststelle § 6 Beschäftigungsdienststelle § 7 Auswahlverfahren und Zulassung zum Auswahlverfahren § 8 Anforderungen im ... Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr. § 7 Auswahlverfahren und Zulassung zum Auswahlverfahren (1) Über die Einstellung in ... der Grundlage der Rangfolge nach dem Auswahlverfahren. (4) Im Falle der Ablehnung gilt § 7 Absatz 3 entsprechend." 4. § 10 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 ... worden sind." 17. In § 37 Absatz 1 Satz 3 wird die Angabe „ist § 7 " durch die Wörter „sind die §§ 7 bis 9g" ersetzt. 18. ... 37 Absatz 1 Satz 3 wird die Angabe „ist § 7" durch die Wörter „sind die §§ 7 bis 9g" ersetzt. 18. § 38 wird wie folgt gefasst: „§ ...
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