Zitierungen von § 7 GtDBWVAPrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 GtDBWVAPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GtDBWVAPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 9h GtDBWVAPrV Einstellung in den Vorbereitungsdienst (vom 01.08.2024)
... der Grundlage der Rangfolge nach dem Auswahlverfahren. (4) Im Falle der Ablehnung gilt § 7 Absatz 3  ...
§ 37 GtDBWVAPrV Aufstiegsverfahren (vom 01.08.2024)
... Durchführung des an einem zentralen Lehrinstitut stattfindenden Auswahlverfahrens sind die §§ 7 bis 9g entsprechend anzuwenden. Über die Zulassung zum Aufstieg entscheidet die ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts
G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423
Artikel 63 SVReformG Änderung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen technischen Dienst in der Bundeswehrverwaltung - Fachrichtung Wehrtechnik -
...  § 6 Absatz 2 Satz 2 Nummer 4 Buchstabe d der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen technischen Dienst in der Bundeswehrverwaltung - Fachrichtung Wehrtechnik - vom 2. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3240, 3692), die zuletzt durch Artikel 23 des Gesetzes vom 29. ...

Verordnung zur Aktualisierung der Verordnungen über den wehrtechnischen Vorbereitungsdienst
V. v. 04.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 227
Artikel 2 MtDBwVVDAktV Änderung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen technischen Dienst in der Bundeswehrverwaltung - Fachrichtung Wehrtechnik -
... Dienststelle § 6 Beschäftigungsdienststelle § 7 Auswahlverfahren und Zulassung zum Auswahlverfahren § 8 Anforderungen im ... Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr. § 7 Auswahlverfahren und Zulassung zum Auswahlverfahren (1) Über die Einstellung in ... der Grundlage der Rangfolge nach dem Auswahlverfahren. (4) Im Falle der Ablehnung gilt § 7 Absatz 3 entsprechend." 4. § 10 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 ... worden sind." 17. In § 37 Absatz 1 Satz 3 wird die Angabe „ist § 7 " durch die Wörter „sind die §§ 7 bis 9g" ersetzt. 18. ... 37 Absatz 1 Satz 3 wird die Angabe „ist § 7" durch die Wörter „sind die §§ 7 bis 9g" ersetzt. 18. § 38 wird wie folgt gefasst: „§ ...


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