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Zitierungen von § 24 GtDBWVAPrV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 24 GtDBWVAPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GtDBWVAPrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 30 GtDBWVAPrV Verhinderung, Rücktritt, Säumnis
... oder Anwärter ohne ausreichende Entschuldigung einen Prüfungsteil nach § 24 Absatz 2 ganz oder teilweise, entscheidet das Prüfungsamt, ob die nicht erbrachte ...
§ 36 GtDBWVAPrV Wiederholung (vom 01.08.2024)
... Wer Prüfungsteile nach § 24 Absatz 2 nicht bestanden hat, kann diese innerhalb von drei Monaten nach Mitteilung des Ergebnisses einmal ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/9075/v164509.htm