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Zitierungen von § 4 GtDBWVAPrV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 GtDBWVAPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GtDBWVAPrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Aktualisierung der Verordnungen über den wehrtechnischen Vorbereitungsdienst
V. v. 04.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 227
Artikel 2 MtDBwVVDAktV Änderung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen technischen Dienst in der Bundeswehrverwaltung - Fachrichtung Wehrtechnik -
... Angaben ersetzt: „§ 3 Dauer des Vorbereitungsdienstes § 4 Nachteilsausgleich". b) Die Angabe zu Kapitel 2 wird wie folgt gefasst: ... Übergangsvorschrift". 2. § 3 wird durch die folgenden §§ 3 und 4 ersetzt: „§ 3 Dauer des Vorbereitungsdienstes (1) Der ... (2) Der Vorbereitungsdienst nach § 2 Nummer 2 dauert in der Regel 42 Monate. § 4 Nachteilsausgleich (1) Menschen mit Beeinträchtigungen, die die Umsetzung der ...
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