Tools:
Update via:
Zitierungen von § 16 TabStV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16 TabStV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
TabStV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 40 TabStV Zertifizierter Empfänger (vom 13.02.2023)
... Gesetzes geleistet hat und 3. an dem Verfahren nach § 40b, auch in Verbindung mit § 16 , teilnimmt. Absatz 3 Satz 2 und 4 gilt entsprechend. Beabsichtigt ...
§ 40a TabStV Zertifizierter Versender (vom 13.02.2023)
... Vordruck abgegeben hat und 2. an dem Verfahren nach § 40b, auch in Verbindung mit § 16 teilnimmt. Absatz 3 Satz 2 gilt entsprechend. Beabsichtigt der ...
§ 40b TabStV Teilnahme am EDV-gestützten Beförderungs- und Kontrollsystem; Ausfallverfahren und vereinfachte Verfahren (vom 13.02.2023)
... für die Inanspruchnahme des Ausfallverfahrens fest. Im Übrigen gilt § 16 . (2) Für häufig und regelmäßig stattfindende ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Neuorganisation der Zollverwaltung
G. v. 03.12.2015 BGBl. I S. 2178
Artikel 9 ZollVNeuOrgG Änderung von Rechtsverordnungen
... durch das Wort „Generalzolldirektion" ersetzt. (5) § 16 der Tabaksteuerverordnung vom 5. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3262, 3263), die durch Artikel 1 der ...
Siebte Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
V. v. 11.08.2021 BGBl. I S. 3602, 2022 I S. 1977; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
Artikel 1 7. VerbrStÄndV Änderung der Tabaksteuerverordnung (vom 09.11.2022)
... 7a Überprüfung der Erlaubnis". d) Die Angaben zu den §§ 11, 16 , 17, 21 und 27 werden wie folgt gefasst: „§ 11 Vollständige ... 11 Vollständige Zerstörung und unwiederbringlicher Gesamt- oder Teilverlust § 16 Teilnahme am EDV-gestützten Beförderungs- und Kontrollsystem; Ausfallverfahren ... Mehrere Steuerschuldner sind Gesamtschuldner." 19. § 16 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 16 Teilnahme am EDV-gestützten Beförderungs- und Kontrollsystem; Ausfallverfahren". ... Gesetzes geleistet hat und 3. an dem Verfahren nach § 40b, auch in Verbindung mit § 16 , teilnimmt. Absatz 3 Satz 2 und 4 gilt entsprechend. Beabsichtigt der Erlaubnisinhaber ... Vordruck abgegeben hat und 2. an dem Verfahren nach § 40b, auch in Verbindung mit § 16 teilnimmt. Absatz 3 Satz 2 gilt entsprechend. Beabsichtigt der Erlaubnisinhaber ... Rahmenbedingungen für die Inanspruchnahme des Ausfallverfahrens fest. Im Übrigen gilt § 16 . (2) Für häufig und regelmäßig stattfindende Beförderungen ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/9078/v164549.htm