Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 51 TabStV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 51 TabStV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TabStV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 47 TabStV Abgabe von Tabakwaren, zweckwidrige Verwendung (vom 01.07.2021)
... Zerstörung und den unwiederbringlichen Verlust gilt § 11, für die Vernichtung gilt § 51 entsprechend. (2) Die Steuererklärung nach § 31 Absatz 3 Satz 4 des Gesetzes ...
§ 60 TabStV Ordnungswidrigkeiten (vom 13.02.2023)
... auch in Verbindung mit § 32 Absatz 8, § 37 Absatz 2 Satz 2 oder § 46 Absatz 3, § 51 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 eine Anmeldung nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Sechste Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
V. v. 01.07.2011 BGBl. I S. 1308
Artikel 1 6. VerbrStÄndV Änderung der Tabaksteuerverordnung
... durch die Wörter „in Sonderfällen" ersetzt. c) Die Angabe zu § 51 wird wie folgt gefasst: „§ 51 Aufreißen, Vernichten, Vergällen, ... ersetzt. c) Die Angabe zu § 51 wird wie folgt gefasst: „ § 51 Aufreißen, Vernichten, Vergällen, Ungültigmachen". d) Die Angaben ... die gewerbliche Einfuhr (§ 37)." 19. Die Paragrafenüberschrift zu § 51 wird wie folgt gefasst: „§ 51 Aufreißen, Vernichten, Vergällen, ... 19. Die Paragrafenüberschrift zu § 51 wird wie folgt gefasst: „ § 51 Aufreißen, Vernichten, Vergällen, Ungültigmachen". 20. Nach § ...

Siebte Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
V. v. 11.08.2021 BGBl. I S. 3602, 2022 I S. 1977; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
Artikel 1 7. VerbrStÄndV Änderung der Tabaksteuerverordnung (vom 09.11.2022)
... Euro" ersetzt. 52. § 51 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 wird das Wort ...