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Zitierungen von § 7 BrStV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 BrStV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BrStV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 10 BrStV Änderung von Verhältnissen, anderweitige Nutzung des Steuerlagers
... der Betrieb des Steuerlagers eingestellt, widerruft das Hauptzollamt die Erlaubnis nach § 7. Sofern die Erlaubnis mehrere Steuerlager umfasst, wird diese geändert. (3) Die ...
§ 11 BrStV Erlöschen und Fortbestand der Erlaubnis
... Die Erlaubnis nach § 7 erlischt durch 1. Widerruf, 2. Fristablauf, 3. Verzicht des ...
§ 13 BrStV Vollständige Zerstörung, unwiederbringlicher Verlust und Vernichtung (vom 01.07.2011)
... worden oder unwiederbringlich verloren gegangen, hat der Hersteller ohne Erlaubnis nach § 7 oder der Steuerlagerinhaber dies dem zuständigen Hauptzollamt unverzüglich anzuzeigen ... (2) Die Vernichtung von Erzeugnissen ist vom Hersteller ohne Erlaubnis nach § 7 oder dem Steuerlagerinhaber mindestens eine Woche im Voraus anzuzeigen und anhand betrieblicher ...
§ 58 BrStV Anmeldungen im Rahmen der Steueraufsicht (vom 01.07.2011)
... der hergestellten Trinkbranntweine anzugeben. Inhaber einer Erlaubnis nach § 7 Absatz 1, § 17 Absatz 3 und § 46 Absatz 1 in Verbindung mit § 152 Absatz 1 Nummer 5 ... erforderlich erscheinen. (2) Wer, ohne Steuerlagerinhaber (§ 7 Absatz 1) zu sein, Abfindungsbranntwein aufkauft oder aufkaufen will, hat dies beim ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Sechste Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
V. v. 01.07.2011 BGBl. I S. 1308
Artikel 2 6. VerbrStÄndV Änderung der Branntweinsteuerverordnung
... worden oder unwiederbringlich verloren gegangen, hat der Hersteller ohne Erlaubnis nach § 7 oder der Steuerlagerinhaber dies dem zuständigen Hauptzollamt unverzüglich anzuzeigen ... treffen. (2) Die Vernichtung von Erzeugnissen ist vom Hersteller ohne Erlaubnis nach § 7 oder dem Steuerlagerinhaber mindestens eine Woche im Voraus anzuzeigen und anhand betrieblicher ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/9079/v164596.htm