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§ 32 - Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuerverordnung (SchaumwZwStV)

Artikel 3 V. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262, 3302 (Nr. 67); zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
Geltung ab 01.04.2010; FNA: 612-8-3-1 Verbrauchsteuern und Monopole
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§ 32 Anmeldung des Schaumweins



1Schaumwein aus Drittländern oder Drittgebieten ist in den Fällen der Einfuhr nach den Zollvorschriften mit den für die Besteuerung wesentlichen Merkmalen und nach dem Steuertarif anzumelden. 2Die Steuererklärung ist in der Zollanmeldung abzugeben.





 

Frühere Fassungen von § 32 SchaumwZwStV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 13.02.2023Artikel 2 Siebte Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
vom 11.08.2021 BGBl. I S. 3602

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 32 SchaumwZwStV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 32 SchaumwZwStV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SchaumwZwStV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 43 SchaumwZwStV Zwischenerzeugnisse (vom 13.02.2023)
... §§ 1 bis 11, 12 bis 32 und 34 bis 41 sind auf Zwischenerzeugnisse nach § 29 des Gesetzes ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Sechste Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
V. v. 01.07.2011 BGBl. I S. 1308
Artikel 3 6. VerbrStÄndV Änderung der Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuerverordnung
...  21. In § 43 werden die Wörter „§§ 1 bis 32 und 34 bis 42" durch die Wörter „§§ 1 bis 32 und 34 bis 42f" ... „§§ 1 bis 32 und 34 bis 42" durch die Wörter „§§ 1 bis 32 und 34 bis 42f" ersetzt. 22. § 46 wird wie folgt gefasst:  ... In Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe „§ 34 Absatz 2" durch die Wörter „ § 32 Absatz 2 Nummer 2" ersetzt. 27. § 53 wird wie folgt geändert: a) ... mit § 38a Absatz 4, b) § 11 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 3 Satz 2, § 32 Satz 1 , § 38d Absatz 2 oder § 45 Absatz 1 Satz 1 oder c) § 30, auch in ...

Siebte Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
V. v. 11.08.2021 BGBl. I S. 3602, 2022 I S. 1977; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
Artikel 2 7. VerbrStÄndV Änderung der Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuerverordnung (vom 09.11.2022)
... wie folgt gefasst: „Abschnitt 11 Zu § 18 des Gesetzes". 36. § 32 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 wird nach dem Wort ... § 43 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Die §§ 1 bis 11, 12 bis 32 und 34 bis 41 sind auf Zwischenerzeugnisse nach § 29 des Gesetzes anzuwenden."  ...

Verordnung zur elektronischen Übermittlung von Daten für die Verbrauchsteuern und die Luftverkehrsteuer sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen
V. v. 14.08.2020 BGBl. I S. 1960
Artikel 5 VStDÜVEV Änderung der Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuerverordnung
... 42f werden aufgehoben. 4. In § 43 werden die Wörter „§§ 1 bis 32 und 34 bis 42f" durch die Wörter „§§ 1 bis 32 und 34 bis 42" ... „§§ 1 bis 32 und 34 bis 42f" durch die Wörter „§§ 1 bis 32 und 34 bis 42" ...