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§ 37 - Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuerverordnung (SchaumwZwStV)
Artikel 3 V. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262, 3302 (Nr. 67); zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
Geltung ab 01.04.2010; FNA: 612-8-3-1 Verbrauchsteuern und Monopole
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Geltung ab 01.04.2010; FNA: 612-8-3-1 Verbrauchsteuern und Monopole
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§ 37 Unregelmäßigkeiten während der Beförderung von Schaumwein des steuerrechtlich freien Verkehrs
Für Fälle vollständiger Zerstörung oder unwiederbringlichen Gesamt- oder Teilverlusts von Schaumwein gelten § 10 Absatz 2 und § 29 entsprechend.
Text in der Fassung des Artikels 2 Siebte Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen V. v. 11. August 2021 BGBl. I S. 3602, 2022 I S. 1977; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838 m.W.v. 13. Februar 2023
Frühere Fassungen von § 37 SchaumwZwStV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 13.02.2023 | Artikel 2 Siebte Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen vom 11.08.2021 BGBl. I S. 3602 |
aktuell vorher | 01.07.2011 (05.07.2011) | Artikel 3 Sechste Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen vom 01.07.2011 BGBl. I S. 1308 |
aktuell | vor 01.07.2011 (05.07.2011) | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 37 SchaumwZwStV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 37 SchaumwZwStV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SchaumwZwStV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 34e SchaumwZwStV Eingangsmeldung bei Verwendung des vereinfachten elektronischen Verwaltungsdokuments (vom 13.02.2023)
... des Hauptzollamts den Schaumwein unverändert vorzuführen. (4) Unbeschadet des § 37 gilt die Eingangsmeldung nach Absatz 1 als Nachweis dafür, dass die Beförderung des ...
§ 43 SchaumwZwStV Zwischenerzeugnisse (vom 13.02.2023)
... §§ 1 bis 11, 12 bis 32 und 34 bis 41 sind auf Zwischenerzeugnisse nach § 29 des Gesetzes ...
§ 53 SchaumwZwStV Ordnungswidrigkeiten (vom 13.02.2023)
... mit § 38c Absatz 3 Satz 2, entgegen § 29 Absatz 2 oder 3, jeweils auch in Verbindung mit § 37 , entgegen § 30a Absatz 3, § 34 Absatz 4 Satz 1, auch in Verbindung mit § 34 Absatz ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Sechste Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
V. v. 01.07.2011 BGBl. I S. 1308
Artikel 3 6. VerbrStÄndV Änderung der Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuerverordnung
... § 21 Absatz 5 Satz 4 des Gesetzes gilt § 6 Absatz 1 Satz 2" ersetzt. 15. § 37 wird wie folgt geändert: a) Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 2 ... 1 Satz 3, § 29 Absatz 2 oder Absatz 3, § 34 Absatz 1 Satz 1, § 36 Absatz 4 Satz 3, § 37 Absatz 1 Satz 1 , § 38a Absatz 2 Satz 2, § 40 Absatz 2 Satz 1 oder 3, § 45 Absatz 3, § 46 ... 30, auch in Verbindung mit § 34 Absatz 1 Satz 2 oder Absatz 2 Satz 2, § 36 Absatz 5 oder § 37 Absatz 2 eine Anmeldung nicht, nicht richtig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht ...
Siebte Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
V. v. 11.08.2021 BGBl. I S. 3602, 2022 I S. 1977; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
Artikel 2 7. VerbrStÄndV Änderung der Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuerverordnung (vom 09.11.2022)
... die Beendigung der Beförderung". l) Die Angaben zu den §§ 35 bis 37 werden wie folgt gefasst: „§ 35 (weggefallen) § 36 ... „§ 35 (weggefallen) § 36 Versandhandel § 37 Unregelmäßigkeiten während der Beförderung von Schaumwein des steuerrechtlich ... von Schaumwein des steuerrechtlich freien Verkehrs". m) Nach der Angabe zu § 37 wird folgende Angabe eingefügt: „Abschnitt 15a Zu § 22b ... Hauptzollamts den Schaumwein unverändert vorzuführen. (4) Unbeschadet des § 37 gilt die Eingangsmeldung nach Absatz 1 als Nachweis dafür, dass die Beförderung des ... ist." 41. § 35 wird aufgehoben. 42. Die §§ 36 und 37 werden wie folgt gefasst: „§ 36 Versandhandel (1) Wer als ... des Versandhändlers erlischt, wenn die Erlaubnis des Steuervertreters erlischt. § 37 Unregelmäßigkeiten während der Beförderung von Schaumwein des steuerrechtlich ... von Schaumwein gelten § 10 Absatz 2 und § 29 entsprechend." 43. Nach § 37 wird folgende Angabe zu Abschnitt 15a eingefügt: „Abschnitt 15a Zu § ... 43 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Die §§ 1 bis 11, 12 bis 32 und 34 bis 41 sind auf Zwischenerzeugnisse nach § 29 des Gesetzes anzuwenden." 55. ... mit § 38c Absatz 3 Satz 2, entgegen § 29 Absatz 2 oder 3, jeweils auch in Verbindung mit § 37 , entgegen § 30a Absatz 3, § 34 Absatz 4 Satz 1, auch in Verbindung mit § 34 Absatz ...
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