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§ 50 - Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuerverordnung (SchaumwZwStV)
Artikel 3 V. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262, 3302 (Nr. 67); zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
Geltung ab 01.04.2010; FNA: 612-8-3-1 Verbrauchsteuern und Monopole
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Geltung ab 01.04.2010; FNA: 612-8-3-1 Verbrauchsteuern und Monopole
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§ 50 Verfahren für die Beförderung von Wein unter Steueraussetzung in andere, aus anderen und über andere Mitgliedstaaten
(1) 1Für die Teilnahme am EDV-gestützten Beförderungs- und Kontrollsystem sowie für das Verfahren und für die Inanspruchnahme des Ausfallverfahrens gelten die §§ 15, 16, 17, 19, 20, 21 und 24 bis 28 entsprechend. 2Satz 1 gilt nicht für kleine Weinerzeuger nach § 46 Absatz 3 des Gesetzes, wenn in einem anderen nach weinrechtlichen Vorschriften auszustellenden Begleitdokument deutlich sichtbar und gut lesbar folgender Hinweis eingetragen ist:
„Kleiner Weinerzeuger gemäß Artikel 48 der Richtlinie (EU) 2020/262 des Rates vom 19. Dezember 2019."
(2) Bei Beförderungen von Wein unter Steueraussetzung aus anderen Mitgliedstaaten an einen Begünstigten im Steuergebiet gilt § 14 Absatz 1 bis 3 und 5 entsprechend.
Text in der Fassung des Artikels 2 Siebte Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen V. v. 11. August 2021 BGBl. I S. 3602, 2022 I S. 1977; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838 m.W.v. 13. Februar 2023
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Frühere Fassungen von § 50 SchaumwZwStV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 13.02.2023 | Artikel 2 Siebte Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen vom 11.08.2021 BGBl. I S. 3602 |
aktuell vorher | 01.07.2011 (05.07.2011) | Artikel 3 Sechste Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen vom 01.07.2011 BGBl. I S. 1308 |
aktuell | vor 01.07.2011 (05.07.2011) | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 50 SchaumwZwStV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 50 SchaumwZwStV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SchaumwZwStV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 53 SchaumwZwStV Ordnungswidrigkeiten (vom 13.02.2023)
... jeweils auch in Verbindung mit § 34f Satz 1, bb) jeweils auch in Verbindung mit § 50 Absatz 1 Satz 1 oder § 51b Satz 1, oder d) § 46 Absatz 3 Satz 1 oder § 52 Absatz 2 Satz ... aa) auch in Verbindung mit § 34d Absatz 2, bb) auch in Verbindung mit § 50 Absatz 1 Satz 1 , c) § 24 Absatz 5 Satz 1, § 26 Absatz 3 Satz 1 oder § 27 Absatz 3 Satz ... jeweils auch in Verbindung mit § 34f Satz 1, bb) jeweils auch in Verbindung mit § 50 Absatz 1 Satz 1 oder § 51b Satz 1, oder d) § 34c Absatz 1 oder § 34e Absatz 1 Satz 1 ... jeweils auch in Verbindung mit § 34f Satz 1, bb) jeweils auch in Verbindung mit § 50 Absatz 1 Satz 1 oder § 51b Satz 1, oder c) § 25 Absatz 2 Satz 1 ein Dokument ... jeweils auch in Verbindung mit § 34f Satz 1, bb) jeweils auch in Verbindung mit § 50 Absatz 1 Satz 1 oder § 51b Satz 1, ein Dokument oder eine Ausfertigung nicht, nicht richtig, ... aa) auch in Verbindung mit § 34f Satz 1, bb) auch in Verbindung mit § 50 Absatz 1 Satz 1 oder § 51b Satz 1, eine Unterrichtung nicht, nicht richtig, nicht ... jeweils auch in Verbindung mit § 34f Satz 1, b) jeweils auch in Verbindung mit § 50 Absatz 1 Satz 1 oder § 51b Satz 1, eine Eintragung oder eine Angabe nicht, nicht richtig, nicht ... c und Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und Buchstabe b gelten auch in den Fällen des § 50 Absatz 1 Satz 1 . (5) Die Bestimmungen des Absatzes 1 Nummer 4 Buchstabe d, Nummer 5 Buchstabe b und c, ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Sechste Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
V. v. 01.07.2011 BGBl. I S. 1308
Artikel 3 6. VerbrStÄndV Änderung der Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuerverordnung
... gefasst: „§ 46 Steuerlagerinhaber". i) In der Angabe zu § 50 wird das Wort „durch" durch das Wort „über" ersetzt. 2. ... (§ 4 Absatz 2) nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu beantragen." 25. § 50 wird wie folgt geändert: a) In der Paragrafenüberschrift wird das Wort ... 1 oder d) § 24 Absatz 4 Satz 1, auch in Verbindung mit § 26 Absatz 4 oder § 50 Absatz 1 Satz 2 eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht ...
Siebte Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
V. v. 11.08.2021 BGBl. I S. 3602, 2022 I S. 1977; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
Artikel 2 7. VerbrStÄndV Änderung der Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuerverordnung (vom 09.11.2022)
... 22 Zu den §§ 32 und 33 des Gesetzes". r) Die Angabe zu § 50 wird wie folgt gefasst: „§ 50 Verfahren für die Beförderung von ... Gesetzes". r) Die Angabe zu § 50 wird wie folgt gefasst: „ § 50 Verfahren für die Beförderung von Wein unter Steueraussetzung in andere, aus anderen ... § 120 der Abgabenordnung versehen" ersetzt. 62. § 50 wird wie folgt gefasst: „§ 50 Verfahren für die Beförderung von ... 62. § 50 wird wie folgt gefasst: „ § 50 Verfahren für die Beförderung von Wein unter Steueraussetzung in andere, aus anderen und ... jeweils auch in Verbindung mit § 34f Satz 1, bb) jeweils auch in Verbindung mit § 50 Absatz 1 Satz 1 oder § 51b Satz 1, oder d) § 46 Absatz 3 Satz 1 oder § 52 Absatz 2 ... aa) auch in Verbindung mit § 34d Absatz 2, bb) auch in Verbindung mit § 50 Absatz 1 Satz 1 , c) § 24 Absatz 5 Satz 1, § 26 Absatz 3 Satz 1 oder § 27 Absatz 3 Satz ... jeweils auch in Verbindung mit § 34f Satz 1, bb) jeweils auch in Verbindung mit § 50 Absatz 1 Satz 1 oder § 51b Satz 1, oder d) § 34c Absatz 1 oder § 34e Absatz 1 Satz 1 ... jeweils auch in Verbindung mit § 34f Satz 1, bb) jeweils auch in Verbindung mit § 50 Absatz 1 Satz 1 oder § 51b Satz 1, oder c) § 25 Absatz 2 Satz 1 ein Dokument ... jeweils auch in Verbindung mit § 34f Satz 1, bb) jeweils auch in Verbindung mit § 50 Absatz 1 Satz 1 oder § 51b Satz 1, ein Dokument oder eine Ausfertigung nicht, nicht richtig, ... aa) auch in Verbindung mit § 34f Satz 1, bb) auch in Verbindung mit § 50 Absatz 1 Satz 1 oder § 51b Satz 1, eine Unterrichtung nicht, nicht richtig, nicht ... jeweils auch in Verbindung mit § 34f Satz 1, b) jeweils auch in Verbindung mit § 50 Absatz 1 Satz 1 oder § 51b Satz 1, eine Eintragung oder eine Angabe nicht, nicht richtig, nicht ... c und Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und Buchstabe b gelten auch in den Fällen des § 50 Absatz 1 Satz 1 . (5) Die Bestimmungen des Absatzes 1 Nummer 4 Buchstabe d, Nummer 5 Buchstabe b und c, ...
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