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§ 51b - Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuerverordnung (SchaumwZwStV)
Artikel 3 V. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262, 3302 (Nr. 67); zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
Geltung ab 01.04.2010; FNA: 612-8-3-1 Verbrauchsteuern und Monopole
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Geltung ab 01.04.2010; FNA: 612-8-3-1 Verbrauchsteuern und Monopole
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§ 51b Verfahren für die Beförderung von Wein des steuerrechtlich freien Verkehrs in andere, aus anderen oder über andere Mitgliedstaaten
1Für die Teilnahme am EDV-gestützten Beförderungs- und Kontrollsystem sowie für das Verfahren und für die Inanspruchnahme des Ausfallverfahrens gelten die §§ 24, 26, 27, 34b bis 34e und 34g entsprechend. 2Satz 1 gilt nicht für kleine Weinerzeuger nach § 46 Absatz 3, wenn in einem anderen nach weinrechtlichen Vorschriften auszustellenden Begleitdokument deutlich sichtbar und gut lesbar folgender Hinweis eingetragen ist:
„Kleiner Weinerzeuger gemäß Artikel 48 der Richtlinie (EU) 2020/262 des Rates vom 19. Dezember 2019."
„Kleiner Weinerzeuger gemäß Artikel 48 der Richtlinie (EU) 2020/262 des Rates vom 19. Dezember 2019."
Text in der Fassung des Artikels 2 Siebte Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen V. v. 11. August 2021 BGBl. I S. 3602, 2022 I S. 1977; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838 m.W.v. 13. Februar 2023
Frühere Fassungen von § 51b SchaumwZwStV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 13.02.2023 | Artikel 2 Siebte Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen vom 11.08.2021 BGBl. I S. 3602 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 51b SchaumwZwStV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 51b SchaumwZwStV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SchaumwZwStV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 53 SchaumwZwStV Ordnungswidrigkeiten (vom 13.02.2023)
... § 34f Satz 1, bb) jeweils auch in Verbindung mit § 50 Absatz 1 Satz 1 oder § 51b Satz 1 , oder d) § 46 Absatz 3 Satz 1 oder § 52 Absatz 2 Satz 1 eine ... § 34f Satz 1, bb) jeweils auch in Verbindung mit § 50 Absatz 1 Satz 1 oder § 51b Satz 1 , oder d) § 34c Absatz 1 oder § 34e Absatz 1 Satz 1 eine ... § 34f Satz 1, bb) jeweils auch in Verbindung mit § 50 Absatz 1 Satz 1 oder § 51b Satz 1 , oder c) § 25 Absatz 2 Satz 1 ein Dokument nicht, nicht richtig, ... § 34f Satz 1, bb) jeweils auch in Verbindung mit § 50 Absatz 1 Satz 1 oder § 51b Satz 1 , ein Dokument oder eine Ausfertigung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder ... mit § 34f Satz 1, bb) auch in Verbindung mit § 50 Absatz 1 Satz 1 oder § 51b Satz 1 , eine Unterrichtung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht ... § 34f Satz 1, b) jeweils auch in Verbindung mit § 50 Absatz 1 Satz 1 oder § 51b Satz 1 , eine Eintragung oder eine Angabe nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht ... 7 Buchstabe c und Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa gelten auch in den Fällen des § 51b Satz 1 ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Siebte Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
V. v. 11.08.2021 BGBl. I S. 3602, 2022 I S. 1977; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
Artikel 2 7. VerbrStÄndV Änderung der Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuerverordnung (vom 09.11.2022)
... Angaben eingefügt: „§ 51a Zertifizierter Versender § 51b Verfahren für die Beförderung von Wein des steuerrechtlich freien Verkehrs in andere, ... 8 Satz 6 entsprechend." 65. Nach § 51 werden folgende §§ 51a und 51b eingefügt: „§ 51a Zertifizierter Versender (1) Wer als ... Erlaubnis für eine Privatperson gilt § 34a Absatz 8 Satz 4 entsprechend. § 51b Verfahren für die Beförderung von Wein des steuerrechtlich freien Verkehrs in andere, ... § 34f Satz 1, bb) jeweils auch in Verbindung mit § 50 Absatz 1 Satz 1 oder § 51b Satz 1 , oder d) § 46 Absatz 3 Satz 1 oder § 52 Absatz 2 Satz 1 eine ... § 34f Satz 1, bb) jeweils auch in Verbindung mit § 50 Absatz 1 Satz 1 oder § 51b Satz 1 , oder d) § 34c Absatz 1 oder § 34e Absatz 1 Satz 1 eine Übermittlung ... § 34f Satz 1, bb) jeweils auch in Verbindung mit § 50 Absatz 1 Satz 1 oder § 51b Satz 1 , oder c) § 25 Absatz 2 Satz 1 ein Dokument nicht, nicht richtig, ... § 34f Satz 1, bb) jeweils auch in Verbindung mit § 50 Absatz 1 Satz 1 oder § 51b Satz 1 , ein Dokument oder eine Ausfertigung nicht, nicht richtig, nicht vollständig ... mit § 34f Satz 1, bb) auch in Verbindung mit § 50 Absatz 1 Satz 1 oder § 51b Satz 1 , eine Unterrichtung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht ... § 34f Satz 1, b) jeweils auch in Verbindung mit § 50 Absatz 1 Satz 1 oder § 51b Satz 1 , eine Eintragung oder eine Angabe nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht ... 7 Buchstabe c und Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa gelten auch in den Fällen des § 51b Satz 1 ." 68. § 54 wird wie folgt gefasst: „§ 54 ...
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