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Zitierungen von § 2 BierStV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 BierStV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BierStV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Achtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838; 2023 I Nr. 109
Artikel 7 8. VStÄndG Änderung der Biersteuerverordnung (vom 29.10.2022)
... 1a Hauptzollamt, örtliche Zuständigkeit". b) Die Angabe zu § 2 wird wie folgt gefasst: „§ 2 Steuerbare Menge". c) Die ... b) Die Angabe zu § 2 wird wie folgt gefasst: „ § 2 Steuerbare Menge". c) Die Angabe zu Abschnitt 3 wird wie folgt gefasst: ... die Unternehmen oder Personen erstmals steuerlich in Erscheinung treten." 4. § 2 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 2 Steuerbare Menge". b) In Satz 1 wird das Wort „Füllmenge" durch ... der Angabe zu Abschnitt 3 wird die Angabe „§§ 4, 5" durch die Angabe „ §§ 2 , 4, 5" ersetzt. 6. § 3 wird wie folgt geändert: a) In Absatz ...
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