Tools:
Update via:
Änderung § 39 KaffeeStV vom 01.01.2021
Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von § 39 KaffeeStV, alle Änderungen durch Artikel 6 VStDÜVEV am 1. Januar 2021 und Änderungshistorie der KaffeeStVHervorhebungen: alter Text, neuer Text
Verpasst?
§ 39 KaffeeStV a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.01.2021 geltenden Fassung | § 39 KaffeeStV n.F. (neue Fassung) in der am 01.01.2021 geltenden Fassung durch Artikel 6 V. v. 14.08.2020 BGBl. I S. 1960 |
---|---|
(Text alte Fassung) § 39 Schnittstellen | (Text neue Fassung)§ 39 (aufgehoben) |
1 Bei der elektronischen Datenübermittlung sind die hierfür vom Bundesministerium der Finanzen bestimmten Schnittstellen ordnungsgemäß zu bedienen. 2 Die für die Übermittlung benötigten Schnittstellen werden über das Internet zur Verfügung gestellt. |
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/9082/al0-120106.htm