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Zitierungen von § 20 KaffeeStV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 20 KaffeeStV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
KaffeeStV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 13 KaffeeStV Begünstigte, Ausstellen der Freistellungsbescheinigung (vom 13.02.2023)
... eine Steueranmeldung beim Hauptzollamt abzugeben. Für die Steueranmeldung gilt § 20 entsprechend. Die Steuer ist sofort fällig. Mehrere Steuerschuldner sind ...
§ 24 KaffeeStV Beförderungen zu gewerblichen Zwecken (vom 01.07.2021)
... Vordruck abzugeben. Für die Überprüfung der Steueranmeldung gilt § 20 Absatz 2 ...
§ 28 KaffeeStV Unregelmäßigkeiten während der Beförderung von Kaffee oder kaffeehaltigen Waren des zollrechtlich freien Verkehrs (vom 01.07.2021)
... Vordruck abzugeben. Für die Überprüfung der Steueranmeldung gilt § 20 Absatz 2 ...
§ 30 KaffeeStV Steuerbefreiung für den Bezug von Kaffee zur Herstellung kaffeehaltiger Waren (vom 01.07.2021)
... angerechnet wird. Für die Überprüfung der Steueranmeldung gilt § 20 Absatz 2 entsprechend. (7) Der Erlaubnisinhaber hat Aufzeichnungen über die steuerfreie ...
§ 31 KaffeeStV Aufnahme von versteuertem Kaffee in ein Steuerlager (vom 29.10.2022)
... auf Steuerentlastung nach § 21 Absatz 1 des Gesetzes werden in der Steueranmeldung ( § 20 Absatz 1 ) des Steuerlagerinhabers gestellt. (4) In den Fällen des § 21 ...
§ 32 KaffeeStV Steuerentlastung bei Lieferungen in andere Mitgliedstaaten und bei der Ausfuhr (vom 01.07.2021)
... werden. (6) Für die Überprüfung der Steueranmeldung gilt § 20 Absatz 2 ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Achtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838; 2023 I Nr. 109
Artikel 9 8. VStÄndG Änderung der Kaffeesteuerverordnung
... der Unregelmäßigkeit gegenüber dem Steuerschuldner." 2. Dem § 20 Absatz 1 werden die folgenden Sätze angefügt: „Das Hauptzollamt kann ...
Sechste Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
V. v. 01.07.2011 BGBl. I S. 1308
Artikel 5 6. VerbrStÄndV Änderung der Kaffeesteuerverordnung
... Absatz 4 Satz 3 wird aufgehoben. c) In Absatz 5 wird die Angabe „nach § 20 " durch die Wörter „nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck" ersetzt. ...
Siebte Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
V. v. 11.08.2021 BGBl. I S. 3602, 2022 I S. 1977; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
Artikel 3 7. VerbrStÄndV Änderung der Kaffeesteuerverordnung (vom 09.11.2022)
... Überführung in das externe Versandverfahren". e) Nach der Angabe zu § 20 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 20a Herstellung von Kaffee ... eine Steueranmeldung beim Hauptzollamt abzugeben. Für die Steueranmeldung gilt § 20 entsprechend. Die Steuer ist sofort fällig. Mehrere Steuerschuldner sind ... die Wörter „vollständig oder teilweise" eingefügt. 20. § 20 wird wie folgt geändert: a) Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1. b) ... entsprechend." 21. Nach § 20 wird folgender § 20a eingefügt: „§ 20a Herstellung von Kaffee ... angefügt: „Für die Überprüfung der Steueranmeldung gilt § 20 Absatz 2 entsprechend." 27. § 25 wird wie folgt geändert: a) In ... 2 angefügt: „Für die Überprüfung der Steueranmeldung gilt § 20 Absatz 2 entsprechend." 30. § 30 wird wie folgt geändert: a) In ... angefügt: „Für die Überprüfung der Steueranmeldung gilt § 20 Absatz 2 entsprechend." e) In Absatz 7 wird das Wort „zuständige" ... „nach Absatz 1" gestrichen. c) In Absatz 3 wird der Klammerzusatz „( § 20 )" durch den Klammerzusatz „(§ 20 Absatz 1)" ersetzt. 32. § 32 ... c) In Absatz 3 wird der Klammerzusatz „(§ 20)" durch den Klammerzusatz „( § 20 Absatz 1 )" ersetzt. 32. § 32 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 ... folgt gefasst: „(6) Für die Überprüfung der Steueranmeldung gilt § 20 Absatz 2 entsprechend." 33. § 33 wird wie folgt geändert: a) Die ...
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