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Berichtigung - Berichtigung der Medien-Fortbildungsverordnung (MedienFortbVB k.a.Abk.)
Berichtigung
Die Medien-Fortbildungsverordnung vom 21. August 2009 (BGBl. I S. 2894) ist wie folgt zu berichtigen:
In § 3 Absatz 2 Satz 1 ist das Wort „abelegte" durch das Wort „abgelegte" zu ersetzen.
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag Leskien
In § 3 Absatz 2 Satz 1 ist das Wort „abelegte" durch das Wort „abgelegte" zu ersetzen.
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag Leskien
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