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Berichtigung - Berichtigung des Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften (AMGuaÄndGBer k.a.Abk.)
Berichtigung
Das Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 1990) ist wie folgt zu berichtigen:
Im Auftrag Hans-Peter Hofmann
- 1.
- In Artikel 1 Nummer 63 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb sind die Wörter „nicht vorgesehen ist oder nicht möglich ist" zu streichen.
- 2.
- Artikel 1 Nummer 65 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa ist wie folgt zu fassen:
- „aa)
- In dem Satzteil vor Nummer 1 werden nach den Wörtern „zur Zulassung" die Wörter „oder Genehmigung nach § 21a" eingefügt und die Wörter „, ausgenommen in eine Freizone des Kontrolltyps I oder Freilager," gestrichen und nach dem Wort „zugelassen" das Wort „oder" durch die Wörter „, nach § 21a genehmigt," ersetzt."
- 3.
- In Artikel 1 Nummer 75 ist nach der Angabe „Absatz 1" die Angabe „Satz 1" zu streichen.
Im Auftrag Hans-Peter Hofmann
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/9093/index.htm