Tools:
Update via:
Artikel 1 - Neunte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (9. FinDAGKostVÄndV k.a.Abk.)
Artikel 1
Die Anlage (Gebührenverzeichnis) der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz vom 29. April 2002 (BGBl. I S. 1504, 1847), die zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2305) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Nummer 1.1.13.1.1 wird wie folgt gefasst:
„1.1.13.1.1 | Drittstaateneinlagenvermittlung, Sortengeschäft, Factoring und Finanzierungsleasing Erteilung der Erlaubnis zur Erbringung von Finanz- dienstleistungen im Sinne von § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 5, 7, 9 und 10 KWG | 1.000". |
- 2.
- In Nummer 9.1.1 wird die Angabe „1.000" gestrichen.
- 3.
- In Nummer 9.1.1.1 wird die Angabe „1.500 bis 4.500" durch die Angabe „1.000" ersetzt.
- 4.
- Nach Nummer 9.1.1.1 wird folgende Nummer 9.1.1.2 eingefügt:
„9.1.1.2 | Erbringung mehrerer Zahlungsdienste im Sinne von § 1 Abs. 2 Nr. 1 bis 6 ZAG | 1.500 bis 4.500". |
- 5.
- Die bisherige Nummer 9.1.1.2 wird Nummer 9.1.1.3.
- 6.
- In Nummer 9.1.3.2 wird die Angabe „Nummer 9.3.1" durch die Angabe „Nummer 9.1.3.1" ersetzt.
- 7.
- In Nummer 9.1.4.2 wird die Angabe „Nummer 9.4.1" durch die Angabe „Nummer 9.1.4.1" ersetzt.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/9095/a164862.htm