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Artikel 2 - Neunte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (9. FinDAGKostVÄndV k.a.Abk.)
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am 31. Oktober 2009 in Kraft.
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