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§ 4 - ZAG-Anzeigenverordnung (ZAGAnzV)
V. v. 15.10.2009 BGBl. I S. 3603 (Nr. 70); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 23.11.2022 BGBl. I S. 2087
Geltung ab 31.10.2009; FNA: 7610-16-2 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
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Geltung ab 31.10.2009; FNA: 7610-16-2 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
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§ 4 Anzeigen nach § 14 Absatz 1 Satz 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (Erwerb oder Erhöhung einer bedeutenden Beteiligung)
(1) Auf die Anzeigen nach § 14 Absatz 1 Satz 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes sind § 2 Absatz 1 und 3 sowie die §§ 3 bis 5 und 7 bis 16 der Inhaberkontrollverordnung mit der Maßgabe anzuwenden, dass an die Stelle der dort genannten Zielunternehmen das Institut tritt.
(2) 1Die Absicht
- 1.
- des Erwerbs einer bedeutenden Beteiligung nach § 14 Absatz 1 Satz 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes in Verbindung mit § 2c Absatz 1 Satz 1 des Kreditwesengesetzes oder
- 2.
- der Erhöhung einer bedeutenden Beteiligung nach § 14 Absatz 1 Satz 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes in Verbindung mit § 2c Absatz 1 Satz 6 des Kreditwesengesetzes
(3) 1Ist der Anzeigepflichtige ein Institut mit Sitz im Inland, sind den Absichtsanzeigen keine Unterlagen und Erklärungen entsprechend § 8 Nummer 1 bis 5 und den §§ 9 bis 14 der Inhaberkontrollverordnung beizufügen. 2Ist der Anzeigepflichtige ein in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenes Institut, sind den Absichtsanzeigen keine Unterlagen und Erklärungen entsprechend den §§ 9 und 10 der Inhaberkontrollverordnung beizufügen.
(4) 1Der Inhaber einer bedeutenden Beteiligung hat jeden neu bestellten gesetzlichen oder satzungsmäßigen Vertreter oder neuen persönlich haftenden Gesellschafter mit den für die Beurteilung von dessen Zuverlässigkeit wesentlichen Tatsachen entsprechend des § 18 der Inhaberkontrollverordnung anzuzeigen. 2Das Ausscheiden eines gesetzlichen oder satzungsmäßigen Vertreters oder eines persönlich haftenden Gesellschafters ist ebenfalls anzuzeigen.
Text in der Fassung des Artikels 1 Verordnung zur Änderung der ZAG-Anzeigenverordnung V. v. 10. Dezember 2018 BGBl. I S. 2278 m.W.v. 14. Dezember 2018
Frühere Fassungen von § 4 ZAGAnzV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 14.12.2018 | Artikel 1 Verordnung zur Änderung der ZAG-Anzeigenverordnung vom 10.12.2018 BGBl. I S. 2278 |
aktuell vorher | 03.01.2018 | Artikel 24 Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz (2. FiMaNoG) vom 23.06.2017 BGBl. I S. 1693 |
aktuell vorher | 15.04.2014 | Artikel 7 Verordnung zur Anpassung von aufsichtsrechtlichen Verordnungen an das CRD IV-Umsetzungsgesetz vom 30.01.2014 BGBl. I S. 322 |
aktuell | vor 15.04.2014 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 4 ZAGAnzV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 ZAGAnzV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ZAGAnzV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Anlage 1 ZAGAnzV (zu § 4 Absatz 2 Satz 1) Formular - Erwerb-Erhöhung *) (vom 26.06.2021)
... anzugeben
sind.
6.2 Auf die Einreichung von Anlagen kann der Anzeigepflichtige entsprechend § 4 Abs. 3
ZAGAnzV bzw. § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i. V. m. § 16 Abs. 1 und 2 InhKontrollV
verzichten und ... die Einreichung von Anlagen kann der Anzeigepflichtige entsprechend § 4 Abs. 3
ZAGAnzV bzw. § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i. V. m. § 16 Abs. 1 und 2 InhKontrollV
verzichten und reicht diese deshalb nicht ein:
... nachgereicht
Kopie der Bevollmächtigung des
Empfangsbevollmächtigten im Inland nach § 4 Abs. 1
ZAGAnzV i.V.m. § 3 Satz 2 InhKontrollV
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
Formular ... erforderlich
ja
wird nachgereicht
Formular „Komplexe Beteiligungsstrukturen" nach § 4
Abs. 2 Satz 2 ZAGAnzV
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
Schaubild über komplexe ... erforderlich
ja
wird nachgereicht
Schaubild über komplexe Beteiligungsstrukturen nach
§ 4 Abs. 2 Satz 2 ZAGAnzV
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
Nachweis über die Identität oder Existenz ... nachgereicht
Nachweis über die Identität oder Existenz des
Anzeigepflichtigen nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 8
Nr. 1 InhKontrollV
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
Amtlich ... Satzung, des
aktuellen Gesellschaftsvertrages oder einer
gleichwertigen Vereinbarung nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV
i.V.m. § 8 Nr. 2 InhKontrollV
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
Liste der ... persönlich haftenden Gesellschafter,
Vertretungsberechtigten und der weiteren Personen
nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i. V. m. § 8 Nr. 3 InhKontrollV
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
Darstellung der ... nachgereicht
Darstellung der geschäftlichen Aktivitäten des
Anzeigepflichtigen nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 8
Nr. 4 InhKontrollV
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
Liste mit den ... ja
wird nachgereicht
Liste mit den wirtschaftlich Begünstigten des
Anzeigepflichtigen nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 8
Nr. 5 InhKontrollV
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
Erklärung ...
außerhalb der Finanzbranche im Zusammenhang mit
dem beabsichtigten Erwerb nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV
i.V.m. § 8 Nr. 6 InhKontrollV
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
Erklärung zum ...
Erklärung zum beabsichtigten Austausch von
Geschäftsleitern des Instituts nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV
i.V.m. § 8 Nr. 7 InhKontrollV
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
Formulare ...
Formulare „Erklärungen und Unterlagen zur
Zuverlässigkeit" nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 9
InhKontrollV
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
Weitere Unterlagen und ...
ja
wird nachgereicht
Weitere Unterlagen und Erklärungen zu den Formularen
nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 9 InhKontrollV
entsprechend § 9 Abs. 1 Satz 4 und 5 und Abs. 3 Satz 3
und 4 ... Abs. 1 Satz 4 und 5 und Abs. 3 Satz 3
und 4 InhKontrollV wird nachgereicht
Lebensläufe nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 10
InhKontrollV
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
Arbeitszeugnisse ...
ja
wird nachgereicht
Arbeitszeugnisse über unselbstständige Tätigkeiten nach
§ 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 10 Abs. 2 Satz 4
InhKontrollV
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
... 4
InhKontrollV
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
Darstellung der Konzernstruktur nach § 4 Abs. 1
ZAGAnzV i.V.m. § 11 Nr. 1 Buchstabe a InhKontrollV
nicht erforderlich
ja
wird ...
ja
wird nachgereicht
Darstellung der Geschäftstätigkeit des Konzerns nach
§ 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 11 Nr. 1 Buchstabe b
InhKontrollV
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
... erforderlich
ja
wird nachgereicht
Aufstellung der Konzernunternehmen der Finanzbranche
nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 11 Nr. 1 Buchstabe c
InhKontrollV
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
...
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
Angaben zur Führung von Geschäften nach § 4 Abs. 1
ZAGAnzV i.V.m. § 11 Nr. 1 Buchstabe d
Doppelbuchstabe aa InhKontrollV
nicht erforderlich
... aa InhKontrollV
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
Angaben zu weiteren Unternehmen nach § 4 Abs. 1
ZAGAnzV i.V.m. § 11 Nr. 1 Buchstabe d
Doppelbuchstabe bb InhKontrollV
nicht erforderlich
... InhKontrollV
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
Liste sonstiger Anteilseigner etc. nach § 4 Abs. 1
ZAGAnzV i.V.m. § 11 Nr. 1 Buchstabe e InhKontrollV
nicht erforderlich
ja
wird ... § 11 Nr. 1 Buchstabe e InhKontrollV
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
Liste nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 11 Nr. 2
InhKontrollV
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
Liste über ...
ja
wird nachgereicht
Liste über Anteilseigner etc. am Anzeigepflichtigen nach
§ 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 11 Nr. 3 InhKontrollV
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
Darstellung der ... erforderlich
ja
wird nachgereicht
Darstellung der finanziellen und sonstigen Interessen
nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 12 InhKontrollV
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
Darstellung der ... mit
den Jahresabschlüssen und Lageberichten der
letzten drei Geschäftsjahre nach § 4 Abs. 1
ZAGAnzV i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1
InhKontrollV
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
... Berichten über die
Jahresabschlussprüfungen der letzten drei
Geschäftsjahre nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV
i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 InhKontrollV
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
den ... Kapitalflussrechnungen und
Segmentberichterstattungen der letzten drei
Geschäftsjahre nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV
i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 InhKontrollV
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
einer ...
einer Aufzählung und Beschreibung der
Einkommensquellen des Anzeigepflichtigen
nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 13 Abs. 3 Nr. 1 InhKontrollV wird nachgereicht
Nachweisen nach § 4 Abs. 1 ... 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 13 Abs. 3 Nr. 1 InhKontrollV wird nachgereicht
Nachweisen nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m.
§ 13 Abs. 3 Nr. 1 InhKontrollV
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
einer ... 1 InhKontrollV
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
einer Vermögensaufstellung nach § 4 Abs. 1
ZAGAnzV i.V.m. § 13 Abs. 3 Nr. 2
InhKontrollV
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
... § 13 Abs. 3 Nr. 2
InhKontrollV
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
Nachweisen nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m.
§ 13 Abs. 3 Nr. 2 InhKontrollV
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
den ... Unternehmen
und der Unternehmen, deren Geschäfte der
Anzeigepflichtige führt, nach § 4 Abs. 1
ZAGAnzV i.V.m. § 13 Abs. 3 Nr. 3
InhKontrollV
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
... Unternehmen und der
Unternehmen, deren Geschäfte der
Anzeigepflichtige führt, nach § 4 Abs. 1
ZAGAnzV i.V.m. § 13 Abs. 3 Nr. 4
InhKontrollV
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
...
ja
wird nachgereicht
den Konzernabschlüssen der letzten drei
Geschäftsjahre nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV
i.V.m. § 13 Abs. 4 Nr. 1 InhKontrollV
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
den ...
den Berichten über die Konzernabschlüsse der
letzten drei Geschäftsjahre nach § 4 Abs. 1
ZAGAnzV i.V.m. § 13 Abs. 4 Nr. 2
InhKontrollV
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
...
ja
wird nachgereicht
den Ratings über die Bonität des
Anzeigepflichtigen nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV
i.V.m. § 13 Abs. 6 Satz 1 InhKontrollV
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
den ... erforderlich
ja
wird nachgereicht
den Ratings über die Bonität des Konzerns
nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 13 Abs. 6
Satz 2 InhKontrollV
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
den ...
wird nachgereicht
den Ratings über die Bonität der einzelnen
Konzernunternehmen nach § 4 Abs. 1
ZAGAnzV i.V.m. § 13 Abs. 6 Satz 2
InhKontrollV
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
...
Darstellung der für den Erwerb erforderlichen Eigen- und
Fremdmittel nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 14
Halbsatz 1 InhKontrollV
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
...
ja
wird nachgereicht
Vereinbarungen und Verträge im Zusammenhang mit
dem Erwerb nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 14
Halbsatz 2 InhKontrollV
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
...
wird nachgereicht
Geschäftsplan bzw. Darstellung strategischer Ziele und
Pläne nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 15 InhKontrollV
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
nicht erforderlich
ja
...
Anlage 2 ZAGAnzV (zu § 4 Absatz 2 Satz 2, § 5 Absatz 1 Satz 2, § 11 Absatz 4 Satz 3 und § 12 Absatz 3 Satz 2) Anlage für komplexe Beteiligungsstrukturen (vom 14.12.2018)
Zitat in folgenden Normen
Verordnung zur Änderung der ZAG-Anzeigenverordnung
V. v. 10.12.2018 BGBl. I S. 2278
Anhang ZAGAnzVÄndV (zu Artikel 1 Nummer 17)
... 1 (zu § 4 Absatz 2 Satz 1 ) Formular - Erwerb-Erhöhung [image:2018/2018I2285.gif|Formular - ... anzugeben
sind.
6.2 Auf die Einreichung von Anlagen kann der Anzeigepflichtige entsprechend § 4 Abs. 3
ZAGAnzV bzw. § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i. V. m. § 16 Abs. 1 und 2 InhKontrollV
verzichten und ... die Einreichung von Anlagen kann der Anzeigepflichtige entsprechend § 4 Abs. 3
ZAGAnzV bzw. § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i. V. m. § 16 Abs. 1 und 2 InhKontrollV
verzichten und reicht diese deshalb nicht ein:
... nachgereicht
Kopie der Bevollmächtigung des
Empfangsbevollmächtigten im Inland nach § 4 Abs. 1
ZAGAnzV i.V.m. § 3 Satz 2 InhKontrollV
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
Formular ... erforderlich
ja
wird nachgereicht
Formular „Komplexe Beteiligungsstrukturen" nach § 4
Abs. 2 Satz 2 ZAGAnzV
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
Schaubild über komplexe ... erforderlich
ja
wird nachgereicht
Schaubild über komplexe Beteiligungsstrukturen nach
§ 4 Abs. 2 Satz 2 ZAGAnzV
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
Nachweis über die Identität oder Existenz ... nachgereicht
Nachweis über die Identität oder Existenz des
Anzeigepflichtigen nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 8
Nr. 1 InhKontrollV
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
Amtlich ... Satzung, des
aktuellen Gesellschaftsvertrages oder einer
gleichwertigen Vereinbarung nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV
i.V.m. § 8 Nr. 2 InhKontrollV
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
Liste der ... persönlich haftenden Gesellschafter,
Vertretungsberechtigten und der weiteren Personen
nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i. V. m. § 8 Nr. 3 InhKontrollV
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
Darstellung der ... nachgereicht
Darstellung der geschäftlichen Aktivitäten des
Anzeigepflichtigen nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 8
Nr. 4 InhKontrollV
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
Liste mit den ... ja
wird nachgereicht
Liste mit den wirtschaftlich Begünstigten des
Anzeigepflichtigen nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 8
Nr. 5 InhKontrollV
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
Erklärung ...
außerhalb der Finanzbranche im Zusammenhang mit
dem beabsichtigten Erwerb nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV
i.V.m. § 8 Nr. 6 InhKontrollV
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
Erklärung zum ...
Erklärung zum beabsichtigten Austausch von
Geschäftsleitern des Instituts nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV
i.V.m. § 8 Nr. 7 InhKontrollV
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
Formulare ...
Formulare „Erklärungen und Unterlagen zur
Zuverlässigkeit" nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 9
InhKontrollV
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
Weitere Unterlagen und ...
ja
wird nachgereicht
Weitere Unterlagen und Erklärungen zu den Formularen
nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 9 InhKontrollV
entsprechend § 9 Abs. 1 Satz 4 und 5 und Abs. 3 Satz 3
und 4 ... Abs. 1 Satz 4 und 5 und Abs. 3 Satz 3
und 4 InhKontrollV wird nachgereicht
Lebensläufe nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 10
InhKontrollV
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
Arbeitszeugnisse ...
ja
wird nachgereicht
Arbeitszeugnisse über unselbstständige Tätigkeiten nach
§ 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 10 Abs. 2 Satz 4
InhKontrollV
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
... 4
InhKontrollV
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
Darstellung der Konzernstruktur nach § 4 Abs. 1
ZAGAnzV i.V.m. § 11 Nr. 1 Buchstabe a InhKontrollV
nicht erforderlich
ja
wird ...
ja
wird nachgereicht
Darstellung der Geschäftstätigkeit des Konzerns nach
§ 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 11 Nr. 1 Buchstabe b
InhKontrollV
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
... erforderlich
ja
wird nachgereicht
Aufstellung der Konzernunternehmen der Finanzbranche
nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 11 Nr. 1 Buchstabe c
InhKontrollV
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
...
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
Angaben zur Führung von Geschäften nach § 4 Abs. 1
ZAGAnzV i.V.m. § 11 Nr. 1 Buchstabe d
Doppelbuchstabe aa InhKontrollV
nicht erforderlich
... aa InhKontrollV
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
Angaben zu weiteren Unternehmen nach § 4 Abs. 1
ZAGAnzV i.V.m. § 11 Nr. 1 Buchstabe d
Doppelbuchstabe bb InhKontrollV
nicht erforderlich
... InhKontrollV
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
Liste sonstiger Anteilseigner etc. nach § 4 Abs. 1
ZAGAnzV i.V.m. § 11 Nr. 1 Buchstabe e InhKontrollV
nicht erforderlich
ja
wird ... § 11 Nr. 1 Buchstabe e InhKontrollV
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
Liste nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 11 Nr. 2
InhKontrollV
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
Liste über ...
ja
wird nachgereicht
Liste über Anteilseigner etc. am Anzeigepflichtigen nach
§ 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 11 Nr. 3 InhKontrollV
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
Darstellung der ... erforderlich
ja
wird nachgereicht
Darstellung der finanziellen und sonstigen Interessen
nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 12 InhKontrollV
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
Darstellung der ... mit
den Jahresabschlüssen und Lageberichten der
letzten drei Geschäftsjahre nach § 4 Abs. 1
ZAGAnzV i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1
InhKontrollV
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
... Berichten über die
Jahresabschlussprüfungen der letzten drei
Geschäftsjahre nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV
i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 InhKontrollV
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
den ... Kapitalflussrechnungen und
Segmentberichterstattungen der letzten drei
Geschäftsjahre nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV
i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 InhKontrollV
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
einer ...
einer Aufzählung und Beschreibung der
Einkommensquellen des Anzeigepflichtigen
nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 13 Abs. 3 Nr. 1 InhKontrollV wird nachgereicht
Nachweisen nach § 4 Abs. 1 ... 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 13 Abs. 3 Nr. 1 InhKontrollV wird nachgereicht
Nachweisen nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m.
§ 13 Abs. 3 Nr. 1 InhKontrollV
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
einer ... 1 InhKontrollV
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
einer Vermögensaufstellung nach § 4 Abs. 1
ZAGAnzV i.V.m. § 13 Abs. 3 Nr. 2
InhKontrollV
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
... § 13 Abs. 3 Nr. 2
InhKontrollV
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
Nachweisen nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m.
§ 13 Abs. 3 Nr. 2 InhKontrollV
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
den ... Unternehmen
und der Unternehmen, deren Geschäfte der
Anzeigepflichtige führt, nach § 4 Abs. 1
ZAGAnzV i.V.m. § 13 Abs. 3 Nr. 3
InhKontrollV
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
... Unternehmen und der
Unternehmen, deren Geschäfte der
Anzeigepflichtige führt, nach § 4 Abs. 1
ZAGAnzV i.V.m. § 13 Abs. 3 Nr. 4
InhKontrollV
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
...
ja
wird nachgereicht
den Konzernabschlüssen der letzten drei
Geschäftsjahre nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV
i.V.m. § 13 Abs. 4 Nr. 1 InhKontrollV
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
den ...
den Berichten über die Konzernabschlüsse der
letzten drei Geschäftsjahre nach § 4 Abs. 1
ZAGAnzV i.V.m. § 13 Abs. 4 Nr. 2
InhKontrollV
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
...
ja
wird nachgereicht
den Ratings über die Bonität des
Anzeigepflichtigen nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV
i.V.m. § 13 Abs. 6 Satz 1 InhKontrollV
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
den ... erforderlich
ja
wird nachgereicht
den Ratings über die Bonität des Konzerns
nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 13 Abs. 6
Satz 2 InhKontrollV
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
den ...
wird nachgereicht
den Ratings über die Bonität der einzelnen
Konzernunternehmen nach § 4 Abs. 1
ZAGAnzV i.V.m. § 13 Abs. 6 Satz 2
InhKontrollV
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
...
Darstellung der für den Erwerb erforderlichen Eigen- und
Fremdmittel nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 14
Halbsatz 1 InhKontrollV
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
...
ja
wird nachgereicht
Vereinbarungen und Verträge im Zusammenhang mit
dem Erwerb nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 14
Halbsatz 2 InhKontrollV
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
...
wird nachgereicht
Geschäftsplan bzw. Darstellung strategischer Ziele und
Pläne nach § 4 Abs. 1 ZAGAnzV i.V.m. § 15 InhKontrollV
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
nicht erforderlich
ja
... Anlage 2 (zu § 4 Absatz 2 Satz 2 , § 5 Absatz 1 Satz 2, § 11 Absatz 4 Satz 3 und § 12 Absatz 3 Satz 2) Anlage for ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung der ZAG-Anzeigenverordnung
V. v. 10.12.2018 BGBl. I S. 2278
Artikel 1 ZAGAnzVÄndV
... eingereichten Unterlagen die geänderten Unterlagen beizufügen." 4. § 4 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 4 Anzeigen nach § 14 Absatz 1 Satz 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (Erwerb oder ...
Verordnung zur Anpassung von aufsichtsrechtlichen Verordnungen an das CRD IV-Umsetzungsgesetz
V. v. 30.01.2014 BGBl. I S. 322
Artikel 7 CRDIVAnpV Änderung der ZAG-Anzeigenverordnung
... 2013 (BGBl. I S. 3672) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 4 Absatz 2 Satz 3 werden die Wörter „§ 1 Absatz 9 Satz 2 und 3 des Kreditwesengesetzes" durch ...
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