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Zitierungen von § 2 ZAGAnzV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 ZAGAnzV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ZAGAnzV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 16 ZAGAnzV Unterlagen nach § 34 Absatz 1 Satz 2 bis 7 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (Anträge auf Registrierung) und Mitteilungen nach § 34 Absatz 5 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (Änderung der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse) (vom 14.12.2018)
... nach § 34 Absatz 1 Satz 2 bis 7 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes findet § 2 Absatz 1, 2 Satz 1, Absatz 3 und 4, 5 Satz 3, Absatz 7 bis 10, 12, 14, 16 und 17 dieser Verordnung und auf Mitteilungen der Änderung der tatsächlichen oder rechtlichen ...
Anlage 4 ZAGAnzV (zu § 10 Absatz 1 Satz 1) Formular - Angaben zur Zuverlässigkeit (vom 14.12.2018)
... Person
Fußnoten
1) Für jede Person, die nach § 10 Absatz 1 ZAGAnzV oder nach § 2 Absatz 16 in
Verbindung mit § 10 Absatz 1 ZAGAnzV eine entsprechende Erklärung abgeben
muss, ist ...
Zitat in folgenden Normen
Verordnung zur Änderung der ZAG-Anzeigenverordnung
V. v. 10.12.2018 BGBl. I S. 2278
Anhang ZAGAnzVÄndV (zu Artikel 1 Nummer 17)
... Person
Fußnoten
1) Für jede Person, die nach § 10 Absatz 1 ZAGAnzV oder nach § 2 Absatz 16 in
Verbindung mit § 10 Absatz 1 ZAGAnzV eine entsprechende Erklärung abgeben
muss, ist ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung der ZAG-Anzeigenverordnung
V. v. 10.12.2018 BGBl. I S. 2278
Artikel 1 ZAGAnzVÄndV
... das Wort „Zahlungsinstitut" durch das Wort „Institut" ersetzt. 2. § 2 wird wie folgt gefasst: „§ 2 Unterlagen nach § 10 Absatz 2 und § ... „Institut" ersetzt. 2. § 2 wird wie folgt gefasst: „ § 2 Unterlagen nach § 10 Absatz 2 und § 11 Absatz 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes ... nach § 34 Absatz 1 Satz 2 bis 7 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes findet § 2 Absatz 1, 2 Satz 1, Absatz 3 und 4, 5 Satz 3, Absatz 7 bis 10, 12, 14, 16 und 17 dieser Verordnung und auf Mitteilungen der Änderung der tatsächlichen oder rechtlichen ...
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