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Zitierungen von § 5 ZAGAnzV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 ZAGAnzV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ZAGAnzV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Anlage 2 ZAGAnzV (zu § 4 Absatz 2 Satz 2, § 5 Absatz 1 Satz 2, § 11 Absatz 4 Satz 3 und § 12 Absatz 3 Satz 2) Anlage für komplexe Beteiligungsstrukturen (vom 14.12.2018)
Anlage 3 ZAGAnzV (zu § 5 Absatz 1 Satz 1) Formular - Aufgabe-Verringerung (vom 14.12.2018)
...
Institut
5. Liste der Anlagen
Kurzbezeichnung der Anlage Anlage liegt bei
Erklärung nach § 5 Abs. 2 ZAGAnzV ja
wird nachgereicht
Formular „Komplexe Beteiligungsstrukturen" nach
§ 5 Abs. 1 ... Abs. 2 ZAGAnzV ja
wird nachgereicht
Formular „Komplexe Beteiligungsstrukturen" nach
§ 5 Abs. 1 Satz 2 ZAGAnzV oder nach Fußnote 6 dieses Formulars
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
Anlage nach ...
Zitat in folgenden Normen
Verordnung zur Änderung der ZAG-Anzeigenverordnung
V. v. 10.12.2018 BGBl. I S. 2278
Anhang ZAGAnzVÄndV (zu Artikel 1 Nummer 17)
... Anlage 2 (zu § 4 Absatz 2 Satz 2, § 5 Absatz 1 Satz 2 , § 11 Absatz 4 Satz 3 und § 12 Absatz 3 Satz 2) Anlage for komplexe ... Anlage 3 (zu § 5 Absatz 1 Satz 1 ) Formular - Aufgabe-Verringerung [image:2018/2018I2302.gif|Formular - Formular - ...
Institut
5. Liste der Anlagen
Kurzbezeichnung der Anlage Anlage liegt bei
Erklärung nach § 5 Abs. 2 ZAGAnzV ja
wird nachgereicht
Formular „Komplexe Beteiligungsstrukturen" nach
§ 5 Abs. 1 ... Abs. 2 ZAGAnzV ja
wird nachgereicht
Formular „Komplexe Beteiligungsstrukturen" nach
§ 5 Abs. 1 Satz 2 ZAGAnzV oder nach Fußnote 6 dieses Formulars
nicht erforderlich
ja
wird nachgereicht
Anlage nach ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung der ZAG-Anzeigenverordnung
V. v. 10.12.2018 BGBl. I S. 2278
Artikel 1 ZAGAnzVÄndV
... das Wort „Zahlungsinstitut" durch das Wort „Institut" ersetzt. 5. § 5 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 5 Anzeigen nach § 14 Absatz 1 Satz 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (Verringerung oder ...
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