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Synopse aller Änderungen der ZAGAnzV am 28.09.2013

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 28. September 2013 durch Artikel 8 der FkSolVEV geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der ZAGAnzV.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Verpasst?

ZAGAnzV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 28.09.2013 geltenden Fassung
ZAGAnzV n.F. (neue Fassung)
in der am 28.09.2013 geltenden Fassung
durch Artikel 8 V. v. 20.09.2013 BGBl. I S. 3672
 (keine frühere Fassung vorhanden)
(Textabschnitt unverändert)

Anlage 6 (zu § 10 Absatz 2 Satz 5) Beteiligungen von Geschäftsleitern, den für die Geschäftsleitung des Zahlungsinstituts verantwortlichen Personen und soweit es sich um Unternehmen handelt, die neben der Erbringung von Zahlungsdiensten anderen Geschäftsaktivitäten nachgehen, den für die Führung der Zahlungsdienstgeschäfte des Zahlungsinstituts verantwortlichen Personen


(Abdruck siehe BGBl. I 2009 S. 3634f)



 (keine frühere Fassung vorhanden)

Anlage 7 (zu § 11 Absatz 1 und 2) Passivische Beteiligungsanzeige


(Abdruck siehe BGBl. I 2009 S. 3636 - 3638)



 (keine frühere Fassung vorhanden)

Anlage 8 (zu § 12 Absatz 1 und 2) Aktivische Beteiligungsanzeige


(Abdruck siehe BGBl. I 2009 S. 3639f)




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