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Zitierungen von § 2 ZIEV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 ZIEV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ZIEV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 4 ZIEV Berechnung nach Methode B (vom 14.12.2018)
... aufweisen, die mindestens der Summe der folgenden Tranchenwerte multipliziert mit dem in § 2 Absatz 2 festgelegten Skalierungsfaktor k entspricht, wobei Zahlungsvolumen im Sinne dieser Vorschrift ein ...
§ 5 ZIEV Berechnung nach Methode C (vom 14.12.2018)
... 2 entspricht, multipliziert mit dem in Absatz 3 definierten Multiplikationsfaktor und mit dem in § 2 Absatz 2 festgelegten Skalierungsfaktor k. (2) Der maßgebliche Indikator ist die ...
§ 8 ZIEV Berechnung bei Erbringung von Zahlungsdiensten (vom 14.12.2018)
... die nicht mit der Ausgabe von E-Geld in Verbindung stehen, finden die §§ 2 bis 6 entsprechende Anwendung. ...
Zitat in folgenden Normen
Verordnung zur Änderung der ZAG-Instituts-Eigenkapitalverordnung
V. v. 10.12.2018 BGBl. I S. 2330
Anhang ZIEVÄndV zu Artikel 1 Nummer 19 Anlage (zu § 12 Absatz 1) ZEM Meldebogen zur Berechnung der Eigenmittelanforderungen nach § 15 ZAG
... der Eigenmittelanforderungen für Zahlungsinstitute5
0300 Skalierungsfaktor gemäß § 2 Abs. 2 ZIEV
ID Bezeichnung
Betrag1
(in Euro)
01
Kommentare
02
0310 2 Eigenmittelanforderungen für ...
Indikators für vorausgegangene drei Geschäftsjahre
5 Bei Zahlungsinstituten ist die in § 2 Abs. 1 ZIEV vorgegebene Methode B anzuwenden, sofern nicht nach § 6 ZIEV eine andere Methode festgelegt
...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Umsetzung der Zweiten E-Geld-Richtlinie
G. v. 01.03.2011 BGBl. I S. 288
Artikel 11 2. EGeldRLUG Änderung der Zahlungsinstituts-Eigenkapitalverordnung
... die nicht mit der Ausgabe von E-Geld in Verbindung stehen, finden die §§ 2 bis 6 entsprechende Anwendung. § 6c Berechnung nach Methode D für die ...
Verordnung zur Änderung der ZAG-Instituts-Eigenkapitalverordnung
V. v. 10.12.2018 BGBl. I S. 2330
Artikel 1 ZIEVÄndV
... durch das Wort „Eigenmittelberechnung" ersetzt. 5. § 2 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift wird das Wort ...
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