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Zitierungen von § 17 ZahlPrüfbV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 17 ZahlPrüfbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ZahlPrüfbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung der Zahlungsinstituts-Prüfungsberichtsverordnung
V. v. 13.12.2018 BGBl. I S. 2468
Artikel 1 ZahlPrüfbVÄndV
... 4 Besondere Angaben zu Zahlungsdiensten und dem E-Geld-Geschäft § 17 Berichterstattung über Zahlungsdienste und das E-Geld-Geschäft". j) Die ... 4 Besondere Angaben zu Zahlungsdiensten und dem E-Geld-Geschäft". 25. § 17 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 17 Berichterstattung über Zahlungsdienste und das E-Geld-Geschäft". b) In ...
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