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Zitierungen von § 21 ZahlPrüfbV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 21 ZahlPrüfbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ZahlPrüfbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung der Zahlungsinstituts-Prüfungsberichtsverordnung
V. v. 13.12.2018 BGBl. I S. 2468
Artikel 1 ZahlPrüfbVÄndV
... „Zahlungsinstituts" durch das Wort „Instituts" ersetzt. 28. In § 21 Absatz 1 wird das Wort „Zahlungsinstituts" durch das Wort „Instituts" ersetzt. ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/9100/v164946.htm