Tools:
Update via:
Zitierungen von § 16c ZahlPrüfbV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16c ZahlPrüfbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ZahlPrüfbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 24 ZahlPrüfbV Erstmalige Anwendung (vom 20.12.2018)
... für nach dem 31. Dezember 2015 beginnende Geschäftsjahre anzuwenden. (3) § 16c in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie vom ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen
G. v. 11.04.2016 BGBl. I S. 720, 2018 I S. 668; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 10.07.2018 BGBl. I S. 1102
Artikel 6 ZKRLUG Änderung der Zahlungsinstituts-Prüfungsberichtsverordnung
... wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 16c folgende Angabe eingefügt: „§ 16d Darstellung und Beurteilung der ... Vorkehrungen zur Einhaltung der Pflichten nach dem Zahlungskontengesetz". 2. Nach § 16c wird folgender § 16d eingefügt: „§ 16d Darstellung und ...
Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie
G. v. 20.11.2015 BGBl. I S. 2029, 2017 I 558
Artikel 24 TranspRLÄndRLUG Änderung der Zahlungsinstituts-Prüfungsberichtsverordnung
... wird nach der Angabe zu § 16b die folgende Angabe eingefügt: „§ 16c Darstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Einhaltung der Pflichten nach der ... nach der Verordnung (EU) 2015/751". 2. Nach § 16b wird der folgende § 16c eingefügt: „§ 16c Darstellung und Beurteilung der getroffenen ... 2. Nach § 16b wird der folgende § 16c eingefügt: „§ 16c Darstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Einhaltung der Pflichten nach der ... 3. Dem § 24 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) § 16c in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie vom ...
Anzeige
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/9100/v195678.htm